Versammlungsfreiheit:Presseteam der Polizei darf keine Demonstranten fotografieren

Versammlungsfreiheit: Auf Demonstrationen (hier ein Bild von der Mai-Kundgebung in München) darf die Polizei keine Demonstranten fotografieren, wenn die Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmt sind.

Auf Demonstrationen (hier ein Bild von der Mai-Kundgebung in München) darf die Polizei keine Demonstranten fotografieren, wenn die Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmt sind.

(Foto: Robert Haas)
  • Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Polizisten keine Demonstranten fotografieren dürfen, um die Aufnahmen später als PR-Material zu verwenden.
  • Geklagt hatten zwei Teilnehmer eines linken Demonstrationsbündnisses, die sich in einem Facebook- beziehungsweise Twitter-Beitrag der Polizei wiedererkannten.
  • Die Polizei hatte argumentiert, man wolle am "Puls der Zeit" über die eigene Arbeit informieren.

Die Polizei darf einem Gerichtsurteil zufolge bei Kundgebungen nicht zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Fotos von Demonstranten machen. Das stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag klar. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Polizei Essen hatte bei der Kundgebung eines linken Bündnisses im Mai Bilder gemacht und auf Facebook und Twitter veröffentlicht. Zwei Teilnehmer klagten dagegen, dass sie, wenn auch in größerer Gruppe, abgelichtet worden waren.

Schon dass die Polizei Demonstranten wahrnehmbar fotografiert hatte, sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. Fotografierende Polizeibeamte könnten einschüchternd wirken und Demonstranten von der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abhalten.

Polizei wollte "am Puls der Zeit" sein

"Als Demonstrant kann ich nicht wissen, ob mich der Uniformierte nur unscharf fotografiert oder ob er mit einem Teleobjektiv ganz nah ran geht", erläuterte der Vorsitzende Richter. Die ebenfalls strittige Frage einer Veröffentlichung im Internet erübrige sich dadurch. Auf Versammlungen darf die Polizei nur Fotos machen, wenn mit einer erheblichen Gefahr zu rechnen ist, etwa wenn sie befürchtet, dass sich Gewalttäter unter friedliche Demonstranten mischen. Darum sei es der Polizei in diesem Fall allerdings nicht gegangen, so das Gericht.

Die Polizei hatte die Aufnahmen damit begründet, sie wolle die Bevölkerung transparent und "am Puls der Zeit" über ihre Arbeit informieren, wie dies auch vom nordrhein-westfälischen Innenministerium gefordert sei.

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