Gericht:Richter spendet für verklagte Mieterin

Lesezeit: 2 min

  • Die Eigentümerin eines Mietshauses in Untermenzing hat eine ihrer Mieterinnen verklagt - es ging um einen Pavillon, eine Hundetreppe und einen Zaun.
  • Vor Gericht einigten sich beide Parteien schnell - nur in einem Streitpunkt gab es keine Lösung.
  • Die Mieterin erklärte, sie sei krank, es fehle ihr an Geld - dann griff der Richter großzügig in seinen Geldbeutel.

Von Stephan Handel

Wer sich im Amtsgerichtsgebäude an der Pacellistraße auf die Suche nach dem Geist der Weihnacht machen wollte, der wüsste wahrscheinlich nicht, wo er anfangen sollte: enge Flure, wenig Licht, etwas Feierliches ist nur schwer zu finden. Und doch hat sich dort in der vergangenen Woche ein kleines Wunder ereignet, eine Weihnachtsgeschichte, wie sie wohl niemand erwarten würde zwischen Aktendeckeln, Klageschriften und Richtersprüchen.

Der Anlass war banal, ein Mietstreit, wie er wahrscheinlich Hunderte Male im Jahr verhandelt wird: Eine Frau, Eigentümerin eines Mietshauses in Untermenzing, hatte eine ihrer Mieterinnen verklagt. Diese hatte im Gemeinschaftsgarten einen Pavillon errichtet, außerdem einen sogenannten Schafzaun und eine Treppe vom Balkon der Wohnung im Hochparterre in den Garten, damit ihr Hund hinunterkomme. Die Vermieterin wollte die Einbauten nicht haben: Der Zaun versperre den Zugang zu der dahinter liegenden Wohnung, Pavillon und Hundetreppe seien nicht genehmigt.

Prozess
:Gericht verurteilt zwei junge Männer zum Lesen

Sie hatten in angeheitertem Zustand die Weihnachtsdeko eines Restaurants zerstört. Weil die beiden nicht zum ersten Mal auffielen, landete die Affäre Tannenbaum vor dem Jugendrichter.

Von Stephan Handel

Die Mieterin konterte zunächst - die durch den Schafzaun angeblich unzugängliche Wohnung stehe seit Längerem leer, außerdem könne der Zaun mit einem Handgriff geöffnet werden. Die Hundetreppe sei keine Treppe, sondern eine Rampe, der Hund sei ja schon 15 Jahre alt. Der Pavillon schließlich sei beim Einzug mündlich genehmigt worden, außerdem habe ein anderer Mieter genau den gleichen aufgestellt, unbeanstandet. Wahrscheinlich, so die Mieterin, mache die Vermieterin nur Ärger, weil sie mit einer Klage auf Mieterhöhung gescheitert sei. Man traf sich erneut vor Gericht.

Ob es tatsächlich am näherrückenden Weihnachtsfest lag? Die Vermieterin jedenfalls gab gleich zu, dass sie den Aufbau des Pavillons tatsächlich genehmigt hatte. Den Zaun betreffend, einigten sich die nun schon nicht mehr so stark zerstrittenen Parteien, dass der Zugang zu der hinteren Wohnung frei bleiben solle. Die Hunderampe war ebenfalls kein Problem mehr - nur ein uralter Rasenteppich in dem Pavillon blieb schließlich noch als Streitpunkt: Ihn wollte die Vermieterin, auch im Interesse der anderen Mieter, beseitigt wissen. Die Mieterin meinte, sie sei krank, es fehle ihr an Geld für einen neuen, hölzernen Bodenbelag, wie ihn die Vermieterin gerne sehen würde.

Der Amtsrichter - er heißt Eiden, ist 40 Jahre alt und offensichtlich zu bescheiden, als dass er auch noch seinen Vornamen nennen würde - schaffte auch dieses Problem aus der Welt: Die Mieterin erklärte, sie werde den Boden erneuern lassen, sobald es ihr finanziell möglich sei. Daraufhin meinte der Richter, sie solle doch zu Hause ein Sparschwein aufstellen mit der Aufschrift "Neuer Holzboden". Dann holte Richter Eiden seine Geldbörse aus der Tasche und gab der Mieterin 50 Euro, als Startkapital sozusagen. "Die waren alle so nett", sagt Eiden am Telefon, "da ist es über mich gekommen und ich bin spontan meiner inneren Eingebung gefolgt." Mit ansteckender Wirkung: Die Vermieterin legte einen weiteren Schein drauf, und schließlich beteiligte sich auch noch die Anwältin der Mieterin an der spontanen Sammelaktion - ein kleines Weihnachtswunder eine Woche vor Heiligabend am Amtsgericht, wo man es am wenigsten erwarten würde.

© SZ vom 22.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Urteil
:Miete darf wegen Baustellenlärms gemindert werden

Zwar werde "in Großstädten immer irgendwo gebaut", doch auch Stadtmenschen haben ein Recht auf Ruhe, findet das Amtsgericht.

Von Stephan Handel

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: