Pressefreiheit:Verbot von Foto des inhaftierten Kachelmann war rechtens

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Jörg Kachelmann moderiert inzwischen wieder die Talkshow "Riverboat". (Foto: Sebastian Willnow/dpa)
  • Niederlage für den Axel-Springer-Konzern: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag eine Beschwerde des Medienunternehmens als unzulässig zurückgewiesen.
  • Die Bild-Zeitung hatte 2010 ein Foto abgedruckt, das Kachelmann mit nacktem Oberkörper im Gefängnis zeigte. Deutsche Gerichte hatten das Bild verboten.
  • Das Straßburger Gericht klärte nun: Die deutsche Justiz habe angemessen zwischen dem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie dem Recht Kachelmanns auf Schutz seines Privatlebens abgewogen.

Ein 2010 aufgenommenes Foto des damals inhaftierten Fernsehmoderators und Wetterexperten Jörg Kachelmann ist zu Recht verboten worden. Die von deutschen Gerichten getroffene Entscheidung gegen eine weitere Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes sei keine unzulässige Verletzung der Meinungsfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg.

Er wies damit die Klagen der Bild-Zeitung und des Medienkonzerns Axel Springer als unzulässig ab. Das Unternehmen bedauerte die Entscheidung. Man teile die Bewertung des Gerichtshofes nicht, hieß es in Berlin.

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:"Ich kriege mein Leben zurück"

Jörg Kachelmann kehrt fast acht Jahre nach seinem Freispruch mit der Sendung "Riverboat" zurück ins Fernsehen. Die erste Ausgabe bezeichnet er selbst als "so mittel".

Von Hans Hoff

Bild hatte im Juli 2010 in der Printausgabe und online ein Foto von Kachelmann gezeigt. Darauf war der Untersuchungshäftling, dem damals Vergewaltigung vorgeworfen worden war und der später freigesprochen wurde, mit nacktem Oberkörper im Kreise von Mitgefangenen im Gefängnishof zu sehen. Kachelmann klagte gegen das Foto und bekam vom Kölner Landgericht und vom Kölner Oberlandesgericht Recht. Bild und Springer-Konzern durften demnach das Foto nicht weiter veröffentlichen oder verbreiten und mussten Kachelmann eine "moderate" Summe an Anwaltskosten erstatten. Beim Bundesverfassungsgericht scheiterten Bild und Springer-Konzern ebenfalls.

In den Augen der Straßburger Richter hat die deutsche Justiz in den Verfahren die Rechte von Bild und Springer-Konzern auf Meinungsfreiheit und Kachelmanns Recht auf Privatleben fair miteinander abgewogen. Unter anderem machte der Gerichtshof geltend, dass das Foto zwar nicht herabwürdigend für Kachelmann gewesen sei, es habe ihn aber in einer Situation gezeigt, in der er nicht erwarten konnte, fotografiert zu werden.

Alles in allem sahen die Richter keine Veranlassung, Deutschland wegen Verletzung der Meinungsfreiheit zu verurteilen. Ihre Entscheidung ist abschließend.

Kachelmann war im März 2010 aufgrund einer Aussage einer ehemaligen Geliebten wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verhaftet worden. 2011 wurde er vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Im September 2016 sprach das Frankfurter Oberlandesgericht Kachelmann Schadenersatz von seiner Ex-Geliebten zu, weil sie ihn "vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung" bezichtigt habe. Strafrechtliche Ermittlungen gegen die Frau stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim im September 2017 ein. Die Gerichtsurteile ließen keine "ohne weiteres tragfähigen Schlüsse" über den ursprünglichen Hergang des Geschehens zu, hieß es zur Begründung.

Nach seinem Freispruch führte Kachelmann zahlreiche Prozesse, unter anderem gegen den Springer-Konzern. Dem Moderator wurden dabei hohe Schadensersatzzahlungen zugesprochen.

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