Urteil:Frauenparkplätze diskriminieren nicht, solange "bitte" dabei steht

Parkplatz für Frauen

Die blauen Schilder sollen in Eichstätt nun verschwinden und gegen weiße ausgetauscht werden.

(Foto: dpa)
  • Ein 25-Jähriger hat sich durch ausgewiesene Frauenparkplätze in Eichstätt diskriminiert gefühlt und gegen die Stadt geklagt.
  • Dass Frauenparkplätze grundsätzlich notwendig sind, darüber will der Richter nicht diskutieren. Allerdings müssen sie so beschildert sein, dass klar wird, dass es sich um eine Empfehlung und nicht um ein Parkverbot für Männer handelt.
  • Die Stadt Eichstätt will ihre Schilder nun austauschen.

Aus dem Gericht von Jacqueline Lang

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so besagt es Artikel 3 des Grundgesetzes. Männer und Frauen sind gleichberechtigt, heißt es dort weiter. Ebenjenes Recht auf Gleichberechtigung der Geschlechter sah ein 25-Jähriger aus dem Rheinland nun von der Stadt Eichstätt verletzt, denn die Stadt hatte nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 öffentliche Parkplätze als Frauenparkplätze ausgewiesen. Vergleichbare Männerparkplätze gibt es keine.

Er habe zum Jahresbeginn 2018 einen Freund in der Stadt besucht und sei dann auf die Schilder aufmerksam geworden, sagte der junge Mann. Er selbst habe sich damals selbstverständlich nicht auf die für Frauen ausgewiesenen Parkplätze gestellt, sich aber diskriminiert gefühlt. Er entschied sich, die Stadt zu verklagen. "Ich verfolge das Ziel der Gleichberechtigung. Nicht mehr und nicht weniger", so der Kläger. Vor dem Münchner Verwaltungsgericht sitzt der angehende Jurist alleine, ohne Anwalt.

Richter Dietmar Wolff nimmt zu Beginn der Verhandlung gleich eines vorweg: Nicht die grundsätzliche Notwendigkeit von Frauenparkplätzen werde Thema der Verhandlung sein, sondern lediglich die richtige Beschilderung jener. Zum Verständnis: Die Schilder, die die Stadt Eichstätt hat anbringen lassen, sind blau. Oben ist ein großes "P" für Parken zu sehen, darunter steht "Nur für Frauen". Wolff erklärt, dass durch die Farbe und die Formulierung jeder "rechtschaffene Bürger" davon ausgehen müsse, es sei strafbar, sich auf die Parkplätze zu stellen, wenn man keine Frau ist.

"Es ist ein Sieg für die Frauenparkplätze", findet die Stadt Eichstätt

Hans Bittl, Verwaltungsdirektor der Stadt Eichstätt, hat zwar bereits im Vorhinein darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch Männer dort parken dürfen, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen, allerdings gehe dies leider aus den Schildern nicht hervor, sagt Wolff. Es handele sich vielmehr um sogenannte "Fantasiekennzeichen", die nicht mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) vereinbar seien. Eine mögliche Alternative seien weiße Schilder und die Ergänzung um das Wort "Bitte". "Man muss alles tun, damit der Empfehlungscharakter erhalten bleibt", so Wolff.

Ein Vorschlag, mit dem offenbar beide Parteien gut leben können. Das Verfahren wurde in beidseitigem Einverständnis eingestellt und die Stadt Eichstätt hat sich dazu bereit erklärt, die Schilder bis Ende Februar durch neue zu ersetzen. "Es ist ein Sieg für die Frauenparkplätze", sagt Bittl im Anschuss an die Verhandlung. Für ihn sei es nicht wichtig, welche Schilder nun schlussendlich die richtigen seien. Wichtig sei ihm lediglich, dass die Frauenparkplätze grundsätzlich bestehen bleiben dürften, sagt Bittl. Und auch der Kläger scheint zufrieden. Zumindest aus juristischer Sicht hat er nämlich tatsächlich Recht behalten: Die Schilder in ihrer aktuellen Ausführung sind nicht im Sinne der StVO.

"Jetzt hat Ihre Stadt ja auch mal Werbung bekommen", sagt der Kläger zu Bittl und lächelt. Damit mag der 25-Jährige wohl recht haben, allerdings dürfte die medienwirksame Verhandlung wohl auch ihm selbst zu einer gewissen Bekanntheit verholfen haben.

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