Meldepflicht:Dunkelfeld Prostitution

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Etwa 200 000 Prostituierte soll es in Deutschland geben - doch nur wenige kommen gesetzlichen Meldepflichten nach, die letztlich ihrem Schutz dienen sollen. (Foto: dpa)
  • Mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 sollte es Sexarbeiterinnen ermöglicht werden, sozialversicherungspflichtig tätig zu sein.
  • Im Juli 2017 trat zudem das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft, demzufolge sich Prostituierte registrieren lassen und gesundheitliche Beratung bekommen sollen.
  • Beide Vorhaben aber haben wenig bewirkt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Zwei größere Gesetzesvorhaben hat es seit der Jahrtausendwende gegeben, um den Schutz von Prostituierten zu verbessern. Offenbar sind beide jedoch ziemlich wirkungslos geblieben. Diesen Schluss legt zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Gyde Jensen nahe.

Das Prostitutionsgesetz von 2002 etwa ermöglichte es Prostituierten, sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Allerdings hat kaum eine der Frauen diese Regelung genutzt: Mitte vergangenen Jahres seien 76 Personen als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte unter der Berufsgattung "Berufe für personenbezogene Dienstleistungen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten" gemeldet gewesen, heißt es in der Regierungsantwort, über die die Tageszeitung Die Welt als erste berichtet hatte. Dieser formalen Statistikkategorie der Bundesagentur für Arbeit werden Prostituierte zugeordnet.

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Allerdings, so die Einschränkung der parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks (SPD) in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, seien die Zahlen nur bedingt aussagefähig, "da vermutlich viele Prostituierte bei der Sozialversicherung andere Berufsgattungen angeben, um ihre Tätigkeit anonym ausüben zu können". Auch ein Sprecher von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte am Montag: "Viele Prostituierte geben andere Jobs an, zum Beispiel Berufsbezeichnungen aus dem Gastgewerbe." Insgesamt schätzt die Bundesregierung die Zahl der Prostituierten in Deutschland auf etwa 200 000.

Im Juli 2017 trat, ergänzend zum Prostitutionsgesetz, das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Kernelemente seien eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine verbindliche gesundheitliche Beratung gewesen, sagte Giffeys Sprecher. Außerdem brauchen die Betreiber eines "Prostitutionsgewerbes" seither eine Erlaubnis. Allerdings sind auch hier die Anmeldezahlen ernüchternd.

6959 Prostituierte sind der Regierungsantwort zufolge Ende 2017 gemeldet gewesen. Das Statistische Bundesamt weist zudem 1350 Gewerbebetriebe mit Erlaubnis aus. Allerdings sind beide Angaben für 2017 laut den Statistikern noch lückenhaft; es fehlen die Daten einiger Bundesländer - bei den Prostituierten unter anderem Berlin, beim Gewerbe unter anderem Berlin und Hamburg.

Doch selbst wenn die Datenlage für die Folgejahre besser wird: Eine Erforschung des Dunkelfelds in Sachen Prostitution sei auf Grundlage der Daten aus dem Prostitutionsschutzgesetz nicht möglich, heißt es beim Statistischen Bundesamt. Bis zum Sommer 2025 muss das Bundesfrauenministerium dem Bundestag eine Auswertung des Gesetzes vorlegen.

© SZ vom 19.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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