Upload-Filter:Barley will Urheberrechtsreform zustimmen

Katarina Barley

Bundesjustizministerin Katarina Barley will der Urheberrechtsreform zustimmen - und sie gleichzeitig einschränken.

(Foto: REUTERS)
  • Justizministerin Barley schlägt ihren Kabinettskollegen vor, dass Deutschland der EU-Urheberrechtslinie zustimmt und eine ergänzende Protokollerklärung hinzufügt.
  • Die Upload-Filter sollen demnach nur "marktmächtige" Plattformen wie Facebook treffen.
  • Bislang ist noch unklar, wie das funktionieren soll. Die Erklärung ist zudem vermutlich rechtlich nicht bindend.

Deutschland soll der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtline nach dem Willen von Bundesjustizministerin Katarina Barley zustimmen. Das schlägt die SPD-Politikerin ihren Ministerkollegen in den anderen Ressorts in einem Schreiben vor, aus dem die Nachrichtenagentur Reuters zitiert.

Allerdings formuliert Barley "unverzichtbare Voraussetzungen für die Zustimmung". So soll Deutschland am 15. April im EU-Rat zwar den Richtlinientext abnicken, den das Europaparlament beschlossenen hat. Allerdings wolle sie eine fünfseitige Protokollerklärung hinzufügen. "Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung des Artikels 17 [...] von dem Ziel leiten lassen, ohne das Instrument 'Upload-Filter' auszukommen", heißt es in der Protokollerklärung. In der Geschäftsordnung des Rates heißt es, solche Erklärungen könnten "Tragweite und die Wirkung eines Rechtsakts, die ausschließlich durch den Inhalt des Rechtsakts selbst bestimmt werden, nicht einschränken". Sie könnten lediglich dessen Auslegung bestätigen, wie sie sich aus dem Wortlaut des Aktes - in diesem Fall der Urheberrechts-Richtlinie - ergebe.

Die Upload-Filter waren der Punkt der Reform, um den es den meisten Streit gab. Die Richtlinie macht alle kommerziellen Plattformen ab einer Umsatzgrenze von 10 Millionen Euro oder einem Alter von drei Jahren voll haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Sie müssen also Lizenzen an Künstler oder Verwertungsgesellschaften für alle Filme, Bilder und Videos zahlen, die Nutzer auf ihnen hochladen. Bei der Menge des hochgeladenen Materials im Netz ist das nach Ansicht von Fachleuten aber nur möglich, wenn Filter-Software eingesetzt wird, die betroffene Inhalte autmatisch blockieren soll. Allerdings macht die Software viele Fehler und hat Schwierigkeiten, journalistisches Material, Zitate oder Parodien zu erkennen - die erlaubt wären. Zudem ist sie sehr teuer und womöglich unerschwinglich für kleinere Anbieter.

Die Pflicht zur umfassenden Kontrolle und Ahndung von Urheberrechtsverletzungen soll Barley zufolge lediglich auf die "marktmächtigen" Plattformen wie Facebook zielen. Unklar ist aber, wie Upload-Filter konkret nur auf entsprechend große Plattformen beschränkt werden sollen. Eine Absage erteilt Barley zugleich den von der CDU vorgeschlagenen Pauschallizenzen als Alternative zu Upload-Filtern.

Barley hat den Ministerien eine Frist zur Zustimmung bis Donnerstag 18 Uhr gesetzt. Sie begründete die Aufforderung zur kurzfristigen Zusage damit, dass das EU-Ratssekretariat den EU-Regierungen wiederum eine Frist bis Freitag 12 Uhr gesetzt habe.

Das Europaparlament hatte die umstrittene Reform des Urheberrechts beschlossen. Der EU-Rat muss am 15. April seine endgültige Zustimmung geben, wofür Barley als zuständige Ministerin nun die Weisung erteilen muss. Sie stimmt selbst nicht zu, das tun entweder die Außenminister der EU, also für Deutschland Heiko Maas (SPD), oder die Agrarminister, also Julia Klöckner (CDU), auf ihren Treffen. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Sollte sich in dieser Zeit herausstellen, dass die befürchteten Beschränkungen der Meinungsfreiheit eintreten, solle die EU-Kommission "unverzüglich" handeln und einen veränderten Richtlinien-Vorschlag vorlegen.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, dass die volle Haftung nur für Unternehmen gelte, die sowohl 10 Millionen Euro oder mehr Umsatz machen als auch älter als drei Jahre sind. Tatsächlich muss allerdings nur eine dieser Bedingungen erfüllt sein, damit die Unternehmen voll haften. Wir haben den Fehler korrigiert.

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