Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ihren Wahl-O-Mat zur Europawahl am Montagabend vorerst abgeschaltet. Das Verwaltungsgericht Köln hatte das Internetangebot zum Vergleich von Positionen verschiedener Parteien gestoppt, weil Nutzerinnen und Nutzer dort nur bis zu acht Parteien miteinander vergleichen können. Die Zentrale muss ihr Angebot jetzt entsprechend überarbeiten - oder es komplett einstellen.
Der Mechanismus verletze das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit, urteilten die Richter am Montag, weil kleinere und noch nicht bekannte Parteien auf diese Weise benachteiligt würden. Die Bundeszentrale für politische Bildung sei dazu verpflichtet, jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf einzuräumen.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die neue paneuropäische Partei Volt am vergangenen Mittwoch eine Beschwerde eingereicht hatte: "Wir haben unser Ziel erreicht", sagt Leo Lüddecke aus dem Vorstand. "Wir hoffen aber auch, dass der Wahl-O-Mat jetzt nicht komplett abgeschaltet wird, sondern schnell überarbeitet."
Vor zwei Jahren haben ein Deutscher, ein Italiener und eine Französin die Partei Volt zusammen gegründet, bei den Europawahlen am 26. Mai tritt sie zum ersten Mal an. Ihre Mitglieder hatten kritisiert, dass das Verfahren des Wahl-O-Maten vor allem den Interessen der bereits etablierten und bekannteren Kräfte diene. Die Partei hatte die Bundeszentrale für politische Bildung nach eigenen Aussagen deshalb darum gebeten, das Konzept zu ändern - die Zentrale sei der Aufforderung aber nicht nachgekommen. Bei Volt entschied man sich daraufhin, eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln zu beantragen.
Der Wahl-O-Mat versteht sich als Entscheidungshilfe für die Wählerinnen und Wähler und soll zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen. Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung wurde der Wahl-O-Mat bei der vergangenen Bundestagswahl knapp 15,7 Millionen Mal gespielt.