Rechtsextremismus:So viele Menschen wurden seit 1990 von Rechten getötet

Demo gegen Rechtsextremismus in Mölln

Demonstranten erinnern in Mölln an die drei Opfer, die 1992 dort bei einem Brandanschlag durch Rechtsextremisten getötet wurden. (Archivbild)

(Foto: picture alliance / dpa)

85 Todesopfer durch rechte Gewalt weist die Polizeistatistik seit 1990 für Deutschland auf. Die Amadeu Antonio Stiftung und verschiedene Zeitungen kommen allerdings auf deutlich höhere Zahlen.

Von Markus C. Schulte von Drach

85 Todesopfer durch rechte Gewalt zählt die Polizeistatistik seit 1990. Sowohl der Amadeu Antonio Stiftung als auch Zeit und Tagesspiegel zufolge ist die Zahl erheblich höher. Die Stiftung kommt auf 195 Opfer.

Der Unterschied hängt damit zusammen, dass die Stiftung bei der Einordnung der Delikte anders vorgeht als das Erfassungssystem der Polizei für "Politisch motivierte Kriminalität-rechts" (PMK-rechts). Dort wird ein Fall nur gezählt, wenn die rechte Einstellung als direktes Motiv die Tat nachweislich ausgelöst oder bestimmt hat. Und selbst dann wird ein Todesopfer nicht immer unter den "Tötungsdelikten" aufgezählt.

Legt etwa jemand aus Hass auf Ausländer Feuer, und ein unbeteiligter Mensch stirbt (wie 2017 im sächsischen Döbeln), gilt das als "Brandstiftung mit Todesfolge" - das Opfer der rechten Gewalt taucht nicht in der Liste der "Tötungsdelikte" auf. Während also die Polizeistatistik in dieser Kategorie nur 84 Todesopfer aufweist, sind es insgesamt 85.

Die Amadeu Antonio Stiftung dagegen zählt darüber hinaus zum Beispiel auch Verbrechen, bei denen Totschläger aus der rechtsextremen Szene kommen, die Gerichte jedoch keinen rechten Hintergrund sehen, wenn ein Täter im Suff einen Obdachlosen tötet, den er als "Abschaum" betrachtet.

Kritiker der Polizeistatistik verweisen auch auf eine Untersuchung von Verbrechen zwischen 1990 und 2011. Nachdem die Terrorgruppe NSU aufgeflogen war, überprüften die Landeskriminalämter unter Führung des Bundeskriminalamtes etwa 3300 ungeklärte versuchte oder vollendete Tötungsdelikte. Dazu kamen 137 Todesfälle, die Tagesspiegel und Zeit recherchiert hatten.

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg beschritten bei der Analyse einen Sonderweg: Dort untersuchten Innen- und Justizministerien und die Universität Potsdam die Fälle innerhalb der jeweiligen Ländergrenzen. Die übrigen Landeskriminalämter kamen anhand ihrer Kriterien in keinem Fall zu einer Neubewertung.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg aber, die andere Kriterien zugrunde legten, kam man in 15 der von den Zeitungen gelisteten Fälle zu dem Schluss, dass es sich um rechtsextreme Gewalt gehandelt hatte.

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