Mord an Walter Lübcke:Zweiter Verdächtiger schwer belastet

Trauerfeier für getöteten Kasseler Regierungspräsidenten

Walter Lübcke ist am 2. Juni in seinem Haus im Landkreis Kassel erschossen worden.

(Foto: dpa)
  • Der seit Juni wegen Beihilfe in Untersuchungshaft sitzende Markus H. könnte stärker in die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke eingebunden gewesen sein als bisher bekannt.
  • Das geht aus einem Beschluss des BGH hervor, der am Freitag veröffentlicht worden ist.
  • Der Beschluss gibt Einblicke in neue Ermittlungsergebnisse, die ein anderes Licht auf die Rolle von Markus H. und die Radikalisierung von Stephan E. werfen.

Von Lena Kampf

Es war Markus H., der Stephan E. am 13. Oktober 2015 mit zu einer Informationsveranstaltung im hessischen Lohfelden nahm, bei der der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke über die kommunale Flüchtlingspolitik informierte. Es war auch Markus H., der den Auftritt filmte und gemeinsam mit Stephan E. später ins Netz stellte. Der kurze Clip mit einem Zitat Walter Lübckes fand weite Verbreitung. "Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen", hatte Lübcke gesagt. Er zog damit nicht nur online Hass von rechtsgesinnten Nutzern auf sich, sondern auch den von Stephan E. und Markus H.

E. sei dadurch "emotional richtig aufgeladen" und "fassungslos" gewesen, sagte er später den Ermittlern. Gemeinsam mit Markus H. hätte er sich regelrecht "reingesteigert". Lübcke sei fortan "auf dem Schirm" gewesen. E. habe die Adresse von Walter Lübcke recherchiert und zu Markus H. gesagt, dass man dort "mal was machen könne". Sie seien sich einig gewesen, dass sie jetzt aktiv werden müssten.

Mehr als 3,5 Jahre später soll Stephan E. dann tatsächlich zur Tat geschritten sein und am 1. Juni 2019 Walter Lübcke mit einem Kopfschuss getötet haben. Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass E. ein Einzeltäter war, ein bekannter Rechtsextremist mit einschlägigen Vorstrafen zwar, der aber in den vergangenen Jahren behördlich nicht mehr in Erscheinung getreten war. Ende Juni wurden zudem Markus H. und der mutmaßliche Waffenhändler Elmar J. wegen Beihilfe zum Mord festgenommen. J. soll E. die Tatwaffe verkauft, H. den Kontakt zwischen den beiden vermittelt haben. Von E.s Anschlagsplanung auf Lübcke sollen die beiden allerdings nichts gewusst haben, sagte der Generalbundesanwalt zunächst.

Die These vom rechtsextremen Einzeltäter wird weiter geschwächt

Zumindest in Bezug auf Markus H. legen neue Ermittlungsergebnisse jedoch nahe, dass dieser deutlich stärker in die Tat eingebunden worden sein könnte - die These des rechtsextremen Einzeltäters, der sich quasi im Alleingang weiter radikalisiert, könnte im Fall von Stephan E. damit noch weiter geschwächt werden. Im Gegenteil: Aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haftfortdauer von H. geht hervor, dass die Richter davon ausgehen, H. habe es spätestens im Juli 2016 für möglich gehalten, dass Stephan E. ein Attentat begehen werde und ihn sogar darin bestärkt, "das Vorhaben tatsächlich auszuführen". H. habe Es. "Motive und Ziele" geteilt und diesem Zuspruch und Sicherheit vermittelt. In dem Beschluss, der am Freitag veröffentlicht wurde, verwerfen die Richter die Beschwerde gegen den Haftbefehl.

Markus H. bleibt somit weiterhin in Haft, darüberhinaus hat der BGH die Vorwürfe gegen ihn sogar noch konkretisiert: Stephan E. und Markus H., die sich aus der Kasseler Neonaziszene kannten, hätten sich spätestens ab 2014 gemeinsam weiter radikalisiert, so die Richter. Sie teilten eine rechtsradikale Gesinnung, nahmen an rechten Demonstration teil und gingen gemeinsam im Schützenverein schießen. Bereits bekannt war, dass Markus H., der trotz seiner jahrelangen Aktivitäten in der Kasseler Naziszene ganz legal Waffen erwerben durfte, Stephan E. damit schießen ließ. Die beiden Freunde hätten sich nach Ansicht des BGH außerdem darin bestätigt, "zur Abwendung der aus ihrer Sicht bedenklichen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland sich bewaffnen und nunmehr aktiv werden zu müssen". Eine Zeugin sagte laut BGH aus, ihr gegenüber habe Markus H. auch einmal behauptet, sich im Falle der Diagnose einer schweren Erkrankung mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft sprengen zu wollen und dabei möglichst viele "Kanaken" mit in den Tod zu nehmen. Insgesamt sei sein Lebensstil auf Verheimlichung angelegt gewesen. Die Zeugin bezeichnete Markus H. als "Denker" und Stephan E.

als "Macher". Bei Markus H. wurde bei einer Durchsuchung außerdem ein Buch des rechtspopulistischen Autoren Akif Pirinçci gefunden, in dem das spätere Mordopfer Walter Lübcke erwähnt ist. Den Namen soll H. mit einem Textmarker angestrichen haben.

Der Verteidiger von Markus H. wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben. In seiner Haftbeschwerde hatte er ausgeführt, dass sein Mandant zwar gewusst habe, dass Stephan E. "etwas" in Bezug auf Walter Lübcke vorhatte, dieser jedoch davon ausging, dass damit etwa das Beschmieren einer Hauswand gemeint war. In eine konkrete Tatplanung sei H. nicht eingebunden gewesen.

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