Kindesmissbrauch:Ermittlungen gegen Würzburger Logopäden abgeschlossen

Pk zu den Ermittlungen im Würzburger Kinderporno-Fall

In seiner Logopädie-Praxis soll der Verdächtige im Würzburger Kinderporno-Fall Buben missbraucht haben.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

78 Missbrauchstaten, davon 45 schwere Fälle: Teils schwerstbehinderte Buben soll der Tatverdächtige missbraucht haben - in Praxen und in Kitas. Nun soll gegen ihn Anklage erhoben werden.

Von Uwe Ritzer, Bamberg/Würzburg

Die Ermittler hatten Glück. Just als Polizei und Staatsanwaltschaft am 20. März zur Hausdurchsuchung bei Oliver H. antraten, saß der offenkundig überrumpelte Logopäde aus Würzburg zu Hause am Rechner. Was für die Fahnder den Vorteil hatte, dass sie nicht erst mühsam Passwörter knacken und sich in die Untiefen verschlüsselter Dateien vorarbeiten mussten. Schnell und relativ mühelos fanden sie stattdessen belastendes kinderpornografisches Material auf dem Computer. Tags darauf erließ ein Richter Haftbefehl gegen Oliver H., der seither in Untersuchungshaft sitzt. Nun soll ihm der Prozess gemacht werden.

"Die Ermittlungen sind abgeschlossen", sagte der Chef der Bamberger Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky am Montag. Vermutlich im Oktober, spätestens im November werde Anklage gegen Oliver H. erhoben. Wird sie vom Gericht zugelassen, wäre mit einem Prozessbeginn voraussichtlich Anfang 2020 zu rechnen. Die Ermittler werfen H. 78 Missbrauchstaten vor, bei 45 davon handelt es sich um schwere Fälle. Opfer sollen sieben Buben im Alter von unter sechs Jahren gewesen sein, Tatorte die beiden Logopädie-Praxen von Oliver H. in Würzburg, sowie ein Montessori-Kinderhaus und eine Kindertagesstätte, in denen er gearbeitet hat.

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich H. seine Opfer gezielt ausgesucht hat. Allesamt handelte es sich um Kinder unter sechs Jahren mit teilweise hochgradigen, körperlichen und/oder geistigen Behinderungen. Was für den mutmaßlichen Täter das Risiko minimierte, einer der Jungen könnte sich einem Betreuer oder Eltern anvertrauen. Jeden habe er so lange missbraucht, wie er beruflichen Kontakt zu dem Buben hatte, sagte Janovsky. Anschließend habe er das nächste Kind missbraucht. Die Taten soll H. nach den Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft zwischen 2012 und März 2019 begangen haben.

Auf dem Computer des Mannes stellten die Fahnder mehr als 23 000 kinderpornografische Fotos und Filme sicher. Hauptsächlich Fremdaufnahmen, fotografiert in Europa, den USA und auf einer Insel vor Afrika. Nur wenige soll H. selbst von seinen Opfern erstellt haben. "Es handelt sich hier um keine Bande und keine organisierte Gruppe, sondern um einen Einzeltäter", sagte Generalstaatsanwalt Janovsky. Die Auswertung aller Spuren durch die Behörde, IT-Forensiker und 18 Beamte des Landeskriminalamtes brachte jedoch zahlreiche Hinweise auf andere Kinderporno-Fälle und lösten dementsprechend neue Ermittlungen aus. 42 Verfahren kamen so in Gang, zehn Beschuldigte wurden bereits identifiziert. Zudem gebe es eine Vielzahl von Spuren, die man noch auswerten müsse, sagte Janovsky. Auch sei durch die Ermittlungen im Würzburger Fall der Missbrauch eines fünfjährigen Jungen verhindert worden. Durch Überwachungen fanden die Ermittler heraus, dass der neue Freund seiner Mutter ihn sexuell missbrauchen wollte - und schlugen rechtzeitig zu.

Der Abschluss der Ermittlungen gegen Oliver H. sei angesichts solcher Fälle "nur ein Zwischenschritt", sagte Janovsky. Ein zeitweiliger Verdacht auch gegen den Ehemann von Oliver H. hat sich hingegen nach den Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nicht erhärtet.

Dort war der Würzburger Fall gelandet, weil an sie seit 2015 die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) angegliedert ist. 14 speziell geschulte Staatsanwälte und demnächst vier IT-Experten verfolgen von Bamberg aus zentral für den Freistaat Fälle von Internetkriminalität. Im digitalen Zeitalter werden diese naturgemäß immer mehr; leitete das ZCB 2016 gut 1500 Ermittlungsverfahren ein, waren es allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres bereits 5200. "Cyberkriminalität ist eine der ganz großen Herausforderungen unserer Zeit", sagte Justizminister Georg Eisenreich bei einem Besuch in Bamberg.

Den Abschluss der Ermittlungen in dem Würzburger Fall nahm der CSU-Politiker zum Anlass, mehr Rechte für Strafverfolger im Kampf gegen Kinderpornografie zu verlangen. Aktuell stoßen etwa verdeckte Ermittler an Grenzen, wenn sie sich in die im Darknet angesiedelten Gruppen einschleusen wollen, in denen entsprechende Fotos und Filme verbreitet werden. Die Teilnehmer solcher Zirkel verlangen von neuen Mitgliedern eine "Keuschheitsprobe", was bedeutet, dass ein Neuling kinderpornografisches Material hochladen muss, ehe er in die Online-Gruppe aufgenommen wird. Da dies aber bereits eine Straftat darstellt, ist es Ermittlern verboten. Eine auf Drängen Bayerns vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesinitiative sieht vor, dass Fahnder künftig solches Material hochladen dürfen - ausschließlich solche Fotos und Videos, die täuschend echt am Computer generiert wurden.

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