Koalition:Warum die Grundrente so wichtig ist

Eine Seniorin geht spazieren

Wer 35 Jahre regelmäßig gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, der darf am Ende seines Erwerbslebens nicht in die Altersarmut abrutschen.

(Foto: dpa-tmn)

Union und SPD gelingt eine kluge Lösung: Es geht nicht nur um eine Notoperation für Bedürftige. Sondern auch darum, dass Millionen Menschen Vertrauen in die Rentenkasse behalten.

Kommentar von Hendrik Munsberg

Endlich, ein wichtiger Schritt ist getan, die Spitzen von Union und SPD haben eine kluge Lösung gefunden. Längst drohte der erbittert geführte Streit eine zentrale Erkenntnis zu trüben: Die nun auf den Weg gebrachte Grundrente ist ein wichtiges Projekt für dieses Land, ihre Bedeutung kann von der Öffentlichkeit kaum überschätzt werden. Wer 35 Jahre regelmäßig gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, der darf am Ende seines Erwerbslebens nicht in die Altersarmut abrutschen.

Von diesem Schicksal sind gegenwärtig Millionen Bundesbürger entweder bedroht oder längst betroffen. Es sind Menschen, die als gering bezahlte Kräfte in Friseurläden, Kaufhäusern und Gastronomiebetrieben ihrer Arbeit nachgehen, überwiegend Frauen. Nach den geltenden Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung schaffen es viele von ihnen trotz jahrzehntelanger Beitragszeiten nur auf Grundsicherungsniveau, also auf Hartz IV für Ältere. Von 2021 an sollen ihre Bezüge fühlbar angehoben werden.

Es geht bei der Grundrente aber keineswegs nur um eine Notoperation für Hilfsbedürftige. Was in der laufenden Debatte bisher so gut wie nie erwähnt wurde, ist dies: Der Eingriff ist auch deshalb so wichtig, weil sonst Millionen Menschen am unteren Ende der Einkommensskala das Vertrauen in die staatliche Rentenkasse verlieren - und zwar zum Schaden aller. Das wäre eine schwere Hypothek für die gesetzliche Rentenversicherung. Warum? Wer Monat für Monat Beiträge an die Rentenkasse abführen muss, aber schon im Voraus ahnt oder sogar weiß, dass ihm das im Alter kaum Ertrag bringt, der ist versucht, dem System der staatlich organisierten Alterssicherung von Anfang an den Rücken zu kehren, zum Beispiel in Schwarzarbeit oder in prekärer Selbständigkeit. Bei der Grundsicherung landet man auch ohne Beitragsleistung. Solch negative Anreizwirkung sollten alle bedenken, die jetzt eisern den strikten Zusammenhang zwischen Rentenhöhe und Beitragsleistungen verteidigen. Dieses wichtige Äquivalenzprinzip droht sich ohne Grundrente - einen Schutzmechanismus für langjährig Versicherte gegen Armut - selbst auszuhöhlen, und zwar von unten.

Ein Scheitern der Reform wäre aber auch ein großer Schaden für die parlamentarische Demokratie, weil das Vertrauen in die Lösungskompetenz der regierenden Parteien weiter schwände. Gewiss, die Art und Weise, in der dieser Grundrentenkompromiss zustande kam, wirkte mühevoll und zäh, ja quälend. Lange bestand die SPD darauf, die neue Grundrente ohne jede Bedürftigkeitsprüfung zu gewähren. Den Empfängern sollte eine entwürdigende Durchleuchtung ihrer Vermögensverhältnisse möglichst erspart werden. Ein wahrer Kern steckt darin immerhin: Auch weil es dieses Procedere gibt, verzichten heute viele Menschen darauf, die ihnen eigentlich zustehende Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.

Trotzdem wäre es falsch, die neue Grundrente auch an Menschen auszuzahlen, die selbst oder deren Partner über erkleckliche Einkünfte verfügen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung. Der jetzt gefundene Kompromiss ist aber nicht nur gut vertretbar, sondern vernünftig. Das Schlüsselwort heißt Bedarfsprüfung. Das klingt fast wie Bedürftigkeitsprüfung, genau das ist auch die Absicht. Es wird aber nicht das gesamte Vermögen durchleuchtet, stattdessen werden nur die Einkünfte geprüft. Die staatliche Rentenversicherung und die Finanzverwaltung tauschen künftig Daten aus.

Man könnte das Modell vermutlich trotzdem noch verbessern

Und ja, es stimmt: Diese Form der Überprüfung ist nicht lückenlos. Selbstgenutztes Wohneigentum, das Menschen gerade in Zeiten steigender Mieten einen erheblichen finanziellen Vorteil verschafft, bleibt unberücksichtigt. Dennoch ist der gefundene Kompromiss gut vertretbar, auch wenn Konservative und Wirtschaftsliberale in der Union nun eifrig Beispiele konstruieren, mit denen die Unzulänglichkeiten der Bedarfsprüfung illustriert werden sollen, etwa so: Jemand hat drei Villen am Tegernsee, aber nur ein paar Hundert Euro Rente. Bekommt der künftig etwa auch Grundrente? Mit solchen Beispielen mag man vielleicht ein Proseminar erheitern, als Grundlage für Politik taugen sie wegen Realitätsferne wenig.

Ist das jetzt entworfene Grundrentenmodell also perfekt? Vermutlich könnte man es verbessern. Ende 2025, so vereinbarten die Spitzen von Union und SPD, soll geprüft werden, ob die Reformziele erreicht sind. Stimmen die jetzigen Zahlen der Koalition, dann profitieren von der Grundrente von 2021 an etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen. Den Staat kostet das jährlich maximal 1,5 Milliarden Euro aus Steuermitteln, wie Markus Söder vortrug.

Dem CSU-Chef gebührt an dieser Stelle ein Lob für seine vermittelnde Rolle im Grundrentenstreit. Jetzt sollte Bayerns Ministerpräsident die immer noch zweifelnden Kollegen in der Union davon überzeugen, dass sie nicht etwa eingeknickt sind vor der SPD. Sondern dass sie eine Wegmarke in der Rentenpolitik setzen.

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