Coronavirus und Schulen:Was Eltern jetzt wissen müssen

Verwaistes Klassenzimmer , Stühle auf dem Tisch- das Deutsch-Französische Gymnasium (DFG) in Freiburg macht zu wegen de

Verwaistes Klassenzimmer : Das Deutsch-Französische Gymnasium DFG in Freiburg bleibt wegen des Coronavirus' vorerst geschlossen.

(Foto: Winfried Rothermel/imago images)

Fast in allen deutschen Bundesländern bleiben die Schulen geschlossen. Welche Rechte haben Eltern? Und wer kümmert sich um die Kinder, wenn kein Verwandter einspringen kann?

Schulen dicht, am besten sofort: Manche Experten raten inzwischen zu drastischen Maßnahmen, um die Corona-Epidemie einzudämmen. Auch die Kultusminister haben sich am Donnerstag mit der Frage befasst. Inwischen haben sich fast alle Bundesländer dazu entschieden, Schulen flächendeckend zu schließen. In Östereich bleiben alle Schulen des Landes bis zum 3. April zu. In Polen stellen Kindergärten, Schulen und Universitäten ihren Betrieb ein. Was, wenn das auch in Deutschland bald droht? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Darf ich mein Kind zu Hause lassen und nicht in die Schule schicken, um es vor einer Ansteckung zu schützen?

Ganz unabhängig davon, was medizinisch sinnvoll ist, ist die Rechtslage dazu eindeutig: "Nein, das dürfen Eltern nicht", sagt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Münster. Das gilt jedenfalls bei schulpflichtigen Kindern. "Solange sich das Gesundheitsamt oder die Schule nicht entscheiden, die Schule zu schließen, müssen Kinder da hingehen", erklärt er. Eine Ausnahme von der Schulpflicht besteht, wenn das Kind krank ist. "Wer sich nicht an die Schulpflicht hält, dem droht theoretisch ein Bußgeld", erläutert Achelpöhler. Bei häufigerem Fehlen kann dies bei 200 Euro liegen. In Extremfällen kann sogar das Sorgerecht bei der Verletzung der Schulpflicht eingeschränkt werden.

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Habe ich als Elternteil besondere Urlaubsansprüche, wenn Schulen geschlossen bleiben?

Das hängt von verschiedenen Umständen ab. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, müsse dabei berücksichtigt werden, ob aufgrund des Alters des Kindes eine Betreuung erforderlich sei. Darüber hinaus müssten Eltern zunächst "alle zumutbaren Anstrengungen" unternehmen, um die Kinderbetreuung anderwertig zu organisieren - zum Beispiel durch Verwandte. Erst, wenn auch die erforderliche Betreuung dann nicht sichergestellt werden kann, gilt das im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 616) geregelte Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers. Es besagt, dass der Arbeitnehmer aufgrund unumgänglicher Umstände von der Pflicht der Leistungserbringung, also zu arbeiten, befreit ist. Greift das Leistungsverweigerungsrecht, müssen Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen, um ihr Kind zu betreuen, sondern können sich für wenige Tage freistellen lassen - und würden trotzdem bezahlt. Allerdings lohnt hier ein Blick in den Arbeitsvertrag: Dieses Recht kann durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen sein.

Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn es zu Schulschließungen kommen sollte?

Für einige Kinder in Kitas und Schulen (Klasse 1 bis 6) soll laut bayerischer Regierung eine Notfallbetreuung eingerichtet werden - und zwar für die Fälle, in denen nur ein Elternteil das Kind betreuen kann, aber zugleich in einem systemkritischen Beruf arbeitet, wie Ärzte, Polizisten oder Krankenpfleger. Die Regelung betreffe 570.000 Kinder in 9.800 Kitas sowie rund 1,7 Millionen Schüler an 6.000 Schulen in Bayern. Auch in Niedersachen werde eine Notbetreuung für Kinder eingerichtet, deren Eltern in medizinischen Berufen arbeiten, aber auch bei Polizei und Feuerwehr, teilte die Landesregierung in Hannover mit. Dort bleiben alle Schulen und Kitas vier Wochen lang flächendeckend geschlossen.

Der Hamburger Schulsenator Ties Rabe (SPD) erklärte, man müsse an alternativen Betreuungen arbeiten. Etwa zehn bis zwanzig Prozent der Schulen würden aber als Betreuungseinrichtungen für die Schüler geöffnet werden, so Rabe.

In welchen Bundesländern kommt es zu flächendeckenden Schulschließungen?

Fast alle Bundesländer haben sich mittlerweile zu diesem Schritt entschlossen. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Berlin schließen die Schulen bis zum 19. April. Hamburg will am 30. März den Schulbetrieb wieder aufnehmen, Sachsen-Anhalt am 14.04. Das Saarland hat seine Schulen sogar bis zum 26. April geschlossen.

Sachsen will am Montag zunächst die Schulpflicht aussetzen; Lehrer, Schüler und Eltern sollen auf diese Weise Zeit bekommen, sich auf Schulschließungen vorzubereiten. Den genauen Zeitpunkt will die Landesregierung kommende Woche festlegen. Brandenburg setzt den regulären Schulunterricht von Mittwoch an vorerst aus. Der Schulbesuch ist damit weiter möglich, aber nicht mehr verpflichtend. Eine ähnliche Regelung gibt es in Hessen ab Montag.

Im besonders betroffenen Kreis Heinsberg wurden die Schulen, Kindergärten und Kitas bereits am 26. Februar geschlossen. Die Schließung sollte zunächst nur eineinhalb Wochen dauern, wurde inzwischen aber um eine weitere Woche verlängert. Der Krisenstab des Kreises beschloss am Mittwoch, dass die Schulen womöglich bis zu den Osterferien dicht bleiben. Damit wären sie dann bereits sechs Wochen lang geschlossen. Die Abi-Vorklausuren sollen aber stattfinden - etwa indem die Jugendlichen auf mehrere Räume verteilt werden, so dass sie während der Prüfungen genug Abstand zueinander haben.

Wie ist die Lage in Europa?

Etwa ein Drittel der EU-Länder habe bereits sämtliche Schulen geschlossen. Das teilte die kroatische Bildungsministerin Blazenka Divjak am Donnerstagnachmittag mit, nach der Konferenz mit etwa 20 anderen Ministerinnen und Ministern. Ein Drittel der Länder habe Schulen und Hochschulen in bestimmten Regionen geschlossen. Ein weiteres Drittel der Mitgliedstaaten führe bislang den normalen Schulbetrieb fort. Fast zeitgleich zum Statement der kroatischen Ministerin kündigte auch die Slowakei an, alle Schulen für 14 Tage zu schließen.

Wie reagieren Hochschulen in Deutschland auf die aktuelle Situation?

In Bayern wurde der Vorlesungsbeginn der Fachhochschulen sowie Musik- und Kunsthochschulen auf den 20. April verschoben. Offiziell beginnt das neue Semester am 15. März, viele Hochschulen werden von da an auch Online-Angebote bereitstellen. Auch in Berlin, Bremen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt startet die Vorlesungszeit frühestens wieder am 20. April. Im Saarland beginnt sie statt am 6. April erst am 4. Mai.

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