Corona-Krise:Arbeitgeber verzögern neue Regeln für Schutz vor Sars-CoV-2

Coronavirus - Friedrichshafen - Maskenplficht

In vielen Büros sind Mund-Nasen-Masken Pflicht, doch einheitliche Regelungen fehlen.

(Foto: Felix Kästle/dpa)

Auch sechs Monate nach Ausbruch der Pandemie in Deutschland fehlen Vorschriften zum Infektionsschutz im Job. Arbeitgebervertreter wehren sich gegen verbindliche Regeln.

Von Christina Berndt und Daniel Drepper

Die Corona-Krise währt nun schon ein halbes Jahr - doch zum Schutz von Arbeitnehmern gibt es in Deutschland noch immer keine einheitlichen verpflichtenden Vorgaben. Zwar hat das Bundesarbeitsministerium schon Mitte April einen "Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard" mit Empfehlungen erstellt, doch dieser enthält ganz oft das Wort "sollte" und nur sehr selten das Wort "muss". Bereits seit Ende April verhandeln Experten im Bundesarbeitsministerium daher über eine bundesweit gültige und verpflichtende Arbeitsschutzregel. Aber die Arbeitgeberseite verzögert das Vorhaben, wie Recherchen von SZ und Buzzfeed News Deutschland zeigen. Manche Verbände versuchen die Krise sogar dazu zu nutzen, den Arbeitsschutz noch weiter herunter- statt hochzufahren.

Im Gegensatz zum zahnlosen Arbeitsschutzstandard enthält die geplante verbindliche Arbeitsschutzregel klare Vorgaben, wie Unternehmen ihre Arbeitnehmer vor einer Infektion mit Sars-CoV-2 zu schützen haben. Dabei geht es vor allem um grundsätzliche Dinge: um Maskenpflicht und Abstand, um die Trennung von Arbeitsplätzen, um häufigere Reinigung und bessere Lüftungssysteme. Der Entwurf zu dieser Arbeitsschutzregel, der SZ und BuzzFeed News vorliegt, stammt von Anfang Juli - er sollte eigentlich bis Ende Juli final abgestimmt werden. Aber ob das gelingt, ist fraglich. Zwei der fünf Arbeitsschutzausschüsse des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben bislang offenbar noch nicht zugestimmt. In den Ausschüssen treffen Arbeitgeber und Gewerkschaften mit Wissenschaftlern und Vertretern von Landesarbeitsschutzbehörden sowie der gesetzlichen Unfallversicherung aufeinander. Die Beratungen hielten "derzeit noch an", teilt das BMAS auf Anfrage mit. Und: "Die Ergebnisse bleiben abzuwarten."

Vor allem die Arbeitgebervertreter sind gegen den Entwurf, wie internen Schreiben zu entnehmen ist. So heißt es in einem Brief der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) von Ende Mai: Der Entwurf für die Corona-Arbeitsschutzregel lasse sich "noch stark kürzen und auf das Wesentliche beschränken". Und weiter: "In Hinblick auf das dringend notwendige vollständige Wiederhochfahren der Wirtschaft, müssen alle Regelungen auf praxisnahe, schnelle und unkomplizierte Umsetzbarkeit geprüft werden!" Den Unternehmen müsse daher "genügend ,Beinfreiheit' bei der Umsetzung betriebsspezifischer Schutzmaßnahmen gegeben werden."

Arbeitgebervertreter: "Überlebenswichtig für Unternehmen, wieder 'hochfahren' zu können"

Auf Anfrage betont die BDA, dass "der Gesundheitsschutz der Beschäftigten für alle Betriebe und Unternehmen von Anfang an von zentraler Bedeutung" gewesen sei. Man habe sich in den Verhandlungen "konstruktiv engagiert, um eine sinnvolle und praktikable Lösung zu finden." Es sei aber für die Unternehmen "überlebenswichtig, auch wieder ,hochfahren' zu können und damit Arbeitsplätze zu sichern". Und den seit Mitte April gültigen unverbindlichen Arbeitsschutzstandard empfänden die Arbeitgeber "als weitgehend sinnvoll und hilfreich".

In der Frage, ob diese Empfehlungen verbessert und in verbindlichere Regeln gegossen werden sollen, ist sich die Arbeitgeberseite offenbar nicht einig. Die Chemiebranche etwa, die bisher recht gut durch die Pandemie gekommen ist, reagiert positiv auf die geplanten Neuregelungen. Einige der größten deutschen Unternehmen aber wollen den Schutz für Arbeitnehmer während der Pandemie offenbar nicht verbessern. Im Gegenteil: Sie sehen die Corona-Krise sogar als Anlass, den Schutz zu verschlechtern. In einem Papier des Verbandes Gesamtmetall, der die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie und damit auch die deutschen Autokonzerne vertritt, hieß es im Mai, dass "grundsätzlich auf normative Regelungen so weit wie möglich verzichtet werden" soll: Es sei wichtig, "den Unternehmen möglichst große Spielräume bei der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen einzuräumen und die unternehmerische Freiheit nicht (oder minimal) durch Vorgaben im Arbeitsschutz einzuschränken." Die Überwachung müsse "pragmatisch und mit Augenmaß durchgeführt werden". Außerdem sei es nötig "bestehende Dokumentationsanforderungen zu verringern."

Die derzeit von Corona-Infektionen besonders gebeutelte Fleischindustrie drängt dagegen auf klarere Regeln: "Der Arbeitsschutzstandard des BMAS von Mitte April entspricht nicht mehr dem Erkenntnisstand", teilt der Verband der Fleischindustrie (VFA) auf Anfrage mit. Von Beginn der Krise an habe der VFA seinen Mitgliedsunternehmen zwar "Empfehlungen für den Infektionsschutz der Beschäftigten gegeben", doch bundeseinheitliche Corona-Regelungen seien "sehr sinnvoll und wichtig" - auch "damit für die Unternehmen Klarheit darüber herrscht, welche Maßnahmen in ihren Betrieben notwendig und sinnvoll sind."

Sollte der erhöhte Standard die letzten beiden Arbeitsschutzausschüsse des BMAS nicht passieren, ist sein Schicksal ungeklärt - und auch der Umgang mit dem Infektionsrisiko für die Arbeitnehmer. Eigentlich hatten viele Akteure aus dem Bereich Arbeitsschutz die Pandemie durchaus als Chance wahrgenommen: Sie wollten die Krise nutzen, um hohe Standards für die Beschäftigten zu schaffen. Doch nun ist seit dem Ausbruch der Pandemie schon reichlich Zeit vergangen, ohne dass viel Konkretes erreicht worden wäre. Und angesichts der relativ geringen Infektionszahlen wird der Druck auf die Arbeitgeber derzeit eher geringer.

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