Bundesjagdgesetz:Die Rehfeinde stoppen

Keine Obergrenze mehr für das Schießen von Rehwild? Der Gesetzentwurf geht viel zu weit. Waldbesitzer und Forstökonomen könnten den Hass auf diese Tierart ungebremst ausleben.

Von Rudolf Neumaier

Es beruhigt, wenn man sich beim Anblick eines Jägers einigermaßen sicher sein kann, dass er das Schießen beherrscht. Umso beunruhigender ist es, wenn man hört, dass Jäger bislang keinerlei Nachweise für ihre Schießfertigkeit erbringen mussten, sobald sie ihre Prüfung bestanden hatten.

Im Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes ist ein Schießübungsnachweis vor einer Teilnahme an Gesellschaftsjagden vorgeschrieben. Wer bei einer Jagd mit anderen Jägern mitmachen will, muss demnach erst mal auf den Schießstand. Wesentlich sinnvoller wäre ein Schießübungsnachweis auch für Einzeljäger oder gar ein Schießleistungsnachweis. Wer jagen will, müsste seine Treffsicherheit unter Beweis stellen - und zwar immer wieder. Das wären die Jäger schon ihrer Waidgerechtigkeit - ihrem Ethos - schuldig.

Deutlich zu weit übers Ziel hinaus schießt der Gesetzentwurf mit der Rehwildbejagung. Er kennt keine Obergrenze mehr. Das hieße: Die Rehfeinde unter den Waldbesitzern und Forstökonomen, die den Hass auf diese Tierart schüren und dann auch selbst zum Gewehr greifen, dürften Rehe ohne Ende abknallen, ohne dafür belangt werden zu können. Mit ihnen setzt die profitorientierte Forstlobby auf die Parole "Wald vor Wild", das Bundeslandwirtschaftsministerium will "Wald und Wild". Das geht aber nur mit einer Obergrenze beim Abschuss.

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