Corona und Reisen:Welche Regeln für Urlaub im Ausland gelten

Auswirkungen der Reisewarnungen auf österreichische Touristenorte

Bunte Blätter, klare Luft - eigentlich wäre jetzt der perfekte Zeitpunkt für einen Herbsturlaub. Aber vielerorts gelten schon wieder Reisebeschränkungen.

(Foto: dpa)

Risikogebiete, Quarantäne, Test: Für die meisten Länder gibt es schon wieder eine Reisewarnung - und das hat Konsequenzen. Was Touristen jetzt beachten müssen, von der Buchung bis zur Stornierung.

Von Eva Dignös

Seit 1. Oktober ist die pauschale Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben - obwohl gleichzeitig immer mehr Regionen in Europa zu Corona-Risikogebieten werden. Wie passt das zusammen? Was bedeutet das für Reisen im Herbst und Winter? Oder für Buchungen für das nächste Jahr? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Sind Reisen ins Ausland überhaupt erlaubt?

Im März verhängte das Auswärtige Amt wegen der Corona-Pandemie eine globale Reisewarnung - eine Maßnahme, die es in dieser Form noch nie gegeben hatte. Ein Indiz für die Corona-Situation im jeweiligen Land war sie nur bedingt. Nicht überall war sie gleichbedeutend mit einer großen Zahl von Erkrankten: Es ging auch darum zu verhindern, dass wieder Bundesbürger wegen Einreisebeschränkungen oder Lockdowns im Ausland stranden - und dass das Virus weiterhin ungehemmt auf Reisen ging. In der Folge wurden zahllose Reisen und Flüge abgesagt, Hotels geschlossen, Pauschalurlauber konnten kostenlos stornieren. Seit 1. Oktober ist die Reisewarnung zwar aufgehoben, in der Praxis hat sich dadurch allerdings nicht viel geändert. An ihre Stelle sind differenzierte Reisehinweise für die einzelnen Länder getreten. Sie orientieren sich an der Liste der Risikogebiete - und die ist lang. Deshalb bleibt es bei Reisewarnungen für weite Teile der Weltkarte. Nun gibt es drei Bewertungsstufen - eine Art Ampelsystem also auch beim Reisen:

  • Die Ausweisung als Corona-Risikogebiet zieht immer auch die Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach sich. Auf der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Liste ist der Schwellenwert von mehr als 50 neuen Infektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen maßgeblich. Auch Länder mit niedrigeren Zahlen können zum Risikogebiet werden, wenn die zuständigen Experten - federführend sind das Auswärtige Amt, das Gesundheits- und das Innenministerium - trotzdem eine hohe Ansteckungsgefahr sehen: Etwa wenn das Gesundheitssystem unzureichend ist oder keine verlässlichen Daten vorliegen.
  • Nicht gewarnt, aber abgeraten wird von Reisen in Länder, die zwar kein Risikogebiet sind, aber Einreisebeschränkungen oder Quarantänevorgaben für Personen aus Deutschland verhängt haben. So halten Fernreiseziele wie Neuseeland ihre Grenzen noch geschlossen oder verhängen strenge Quarantäneregeln, etwa in Thailand.
  • Bei Ländern mit niedrigen Zahlen und uneingeschränkten Reisemöglichkeiten ins und im Land sind sämtliche Warnungen aufgehoben: Das Auswärtige Amt rät nur noch zu "besonderer Vorsicht".

Welche Stufe für welches Land gilt, steht in den Länderhinweisen des Auswärtigen Amts.

Sind Reisen in Länder mit Reisewarnung verboten?

Nein, eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Auch schon in den vergangenen Monaten konnte seine Koffer packen, wer das wollte und ins gewünschte Land hineingelassen wurde. Zu verstehen sei die Warnung aber als "dringender Appell, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen", heißt es beim Auswärtigen Amt. Urlauber können auch nicht mehr damit rechnen, mit deutscher Botschaftshilfe heimgeholt zu werden, wenn wegen der Pandemie die Ferien dann doch nicht so verlaufen, wie erhofft. Im März, als sich plötzlich die Grenzen schlossen, war das noch vieltausendfach geschehen. Doch nun ist man ja gewarnt - und reist deshalb auf eigenes Risiko. Pauschaltouristen können kostenlos stornieren, wenn ihr gebuchtes Ziel mit einer Reisewarnung belegt wird, Individualreisende haben dieses Recht nicht: Sie müssen mit Stornokosten rechnen. Konkrete Auswirkungen kann eine Reisewarnung auch auf den Schutz einer Auslandskrankenversicherung haben. Viele Versicherer weigern sich dann, Behandlungskosten zu übernehmen, warnt der Bund der Versicherten.

Ändern sich die Vorschriften für Tests und Quarantäne für Auslandsreisende?

Nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet muss man sich seit dem 8. November auf eine Quarantäne einstellen: Einreisende, die sich in den zehn Tagen zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich nach der Rückkehr für zehn Tage isolieren, sich beim Gesundheitsamt melden und dürfen frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen Test machen. Ist das Ergebnis negativ, können sie ihre Wohnung wieder verlassen. Ausnahmen gibt es für Pendler und kurze Besuche aus familiären Gründen. Je nach Bundesland können sich die Einreiseregeln in Details unterscheiden (hier eine Linkliste zu den jeweiligen Corona-Bestimmungen). Zudem gibt es nun statt der Aussteigekarten digitale Einreiseanmeldungen (www.Einreiseanmeldung.de), deren Daten zur Nachverfolgung an die Gesundheitsämter weitergeleitet werden.

Zusätzliche Grenzkontrollen sind nicht geplant, allerdings will Bundesinnenminister Horst Seehofer die Schleierfahndung verstärken, um Einreisende aus ausländischen Risikogebieten ausfindig zu machen. Auf diese Weise könne man "auch bei denjenigen, die per Auto aus Risikogebieten einreisen, die Einhaltung der Corona-Bestimmungen kontrollieren", kündigte er in der Bild-Zeitung an.

Werden Pauschalreisen angeboten?

Der Reisebranche geht es schlecht, der Umsatz ist eingebrochen. Die Konzerne fordern schon lange eine Lockerung der weltweiten Reisewarnung. Zu pauschal sei sie, die Gegebenheiten vor Ort würden nicht ausreichend berücksichtigt. In afrikanischen Reiseländern wie Namibia, Kenia oder Tansania sei das Corona-Ansteckungsrisiko geringer als in Deutschland. Die Neuregelung seit 1. Oktober bringt in der Sache jedoch kaum Veränderungen. Einige Veranstalter gehen deshalb dazu über, auch Ziele ins Programm zu nehmen, für die eine Reisewarnung besteht. Der Tui-Konzern fliegt beispielsweise wieder Pauschalreisende auf die Kanarischen Inseln. "Wir wollen dem Gast die Wahl geben, ob er die Reise antreten oder kostenlos stornieren oder umbuchen möchte", sagt Tui-Sprecher Aage Dünhaupt. Die Reisenden seien versichert, falls Corona-Test, Quarantäne oder eine Corona-Behandlung nötig werden sollten. Auch bei Alltours überlässt man es den Kunden, ob sie trotz Warnung auf Mallorca Urlaub machen wollen.

Eine solche Entscheidung hat allerdings reiserechtliche Konsequenzen. Eigentlich könnte ein Pauschalurlauber wegen der Reisewarnung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Fährt er trotzdem, nachdem ihn der Veranstalter über mögliche Beeinträchtigungen am Urlaubsort aufgeklärt und der Kunde sie mit der Abreise akzeptiert hat, "verliert er seinen Anspruch auf eine Preisminderung, wenn es zu entsprechenden Beeinträchtigungen kommt", erläutert Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra. "Macht sich der Urlauber erst vor Ort Sorgen, weil er in einem Corona-Risikoland ist und will er dann doch lieber nach Hause, bleibt er auf Zusatzkosten sitzen." Denn durch die Zustimmung zur Reise greifen die eigentlich verbraucherfreundlichen Regeln des Pauschalreiserechts nicht mehr und er muss die vorzeitige Heimreise selbst bezahlen.

Können schon Reisen für das kommende Jahr gebucht werden?

Nach den Sommerferien ist vor den Sommerferien: Im Herbst setzte sich früher so mancher schon an die Reiseplanung für das nächste Jahr. Doch 2020 ist oft nicht nur der Sommerurlaub ausgefallen, auch der Blick in die Zukunft offenbart vor allem Unsicherheiten. Reiseangebote für 2021 gibt es in großer Zahl, die Reiseveranstalter locken mit Frühbucherrabatten und vergleichsweise flexiblen kostenlosen Umbuchungsmöglichkeiten bis kurz vor der Abreise. Pauschalreisende haben außerdem die Sicherheit, dass sie kostenlos stornieren und sämtliche Anzahlungen zurückfordern können, wenn ihr Ziel zum Corona-Risikogebiet erklärt wird. Individualreisende, die Anreise und Unterkunft selbst organisieren und reiserechtlich schlechter gestellt sind, sollten schon bei der Buchung darauf achten, welche Rücktrittsrechte ihnen ihr Hotelier einräumt. Vielerorts zeigt man sich derzeit nämlich kulanter als sonst.

Hat es Konsequenzen, wenn das Ferienziel für den nächsten Sommer derzeit - wie beispielsweise Mallorca - ein Risikogebiet ist?

"Eigentlich kann man das Recht zum kostenfreien Rücktritt von einer Pauschalreise nicht ausüben, wenn bei Buchung die Reisewarnung bekannt ist oder ein Land bereits als Corona-Risikogebiet gilt", erläutert Jurist Rodegra. Die entsprechenden Reisewarnungen und die Einstufung als Risikogebiet erfolgten aber nur über einen bestimmten Zeitraum und würden stets entsprechend aktualisiert, "so dass man durchaus zugunsten der Kunden davon ausgehen könnte, dass er auf eine Verbesserung der Lage Monate später vertrauen konnte". Um ganz sicher zu gehen, rät Rodegra, "im Vertrag mit dem Veranstalter eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit zu vereinbaren, sollte das Ziel auch zum Reisestart noch als Risikogebiet eingestuft sein beziehungsweise wieder eingestuft werden".

Wie sieht es mit Flügen aus?

So großzügig waren die Airlines selten, wenn es um Umbuchungen ging. Die meisten Fluggesellschaften gestatten Reisenden auch kurzfristige Planänderungen, ohne dafür Geld zu verlangen. So dürfen Lufthansa-Kunden bis Ende des Jahres beliebig oft umbuchen, auch bis einen Tag vor der Abreise. Bei Eurowings ist die Umbuchung bis sieben Tage vor Abflug gratis, bei Ryanair ebenfalls, aber nur einmalig. Die Kehrseite der Medaille: Viele Verbindungen wurden überhaupt noch nicht wieder aufgenommen, selbst die Flüge, die im Flugplan stehen, finden nicht immer statt. Reisende müssen mit Annullierungen und Verschiebungen rechnen. Manche Airlines versuchen es mit alternativen Geschäftsmodellen: Singapore Airlines offeriert ein Dinner in einem A380. Mit Turbulenzen während des Menüs ist nicht zu rechnen, der Riesen-Flieger steht am Boden im Changi-Airport in Singapur. Die australische Fluggesellschaft Qantas startete am 10. Oktober zu einem "Flug nach Nirgendwo": Sieben Stunden dauert der Rundflug über Australien. Ein aus Umweltaspekten weitaus umstritteneres Projekt als das Dinner bei der Konkurrenz, die entgegen früherer Pläne doch lieber am Boden serviert.

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