Katholische Kirche:Schwere Vorwürfe gegen frühere Amtsträger im Bistum Aachen

Dom zu Aachen

Zeremonie während des Gottesdienstes 2014 : Bischof von Aachen Heinrich Mussinghoff im Dom zu Aachen.

(Foto: Rudolf Gigler/imago)

Ehemalige Bischöfe und Generalvikare hätten ihr Verhalten bei Missbrauchsfällen "primär am Täterschutz ausgerichtet", heißt es in einem Gutachten. Einige Fälle sind besonders eindrücklich.

Von Matthias Drobinski und Annette Zoch

Ein neues Gutachten zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene im Bereich des Bistums Aachen wirft früheren Bischöfen und Generalvikaren einen unangemessenen Umgang mit Missbrauchsfällen vor. In dem am Donnerstag vorgestellten Gutachten erhebt die Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) schwere Vorwürfe gegen die früheren Aachener Bischöfe Johannes Pohlschneider, Klaus Hemmerle und Heinrich Mussinghoff sowie gegen die Generalvikare Karlheinz Collas und Manfred von Holtum. Heinrich Mussinghoff, 80, und Manfred von Holtum, 76, sind die einzigen noch lebenden im Gutachten belasteten Personen.

Der schwerwiegendste Vorwurf, so die Gutachter, sei den Verantwortlichen mit Blick auf "Versetzungsfälle" zu machen. Also Fälle, in denen sie Missbrauchstäter - obwohl sie bereits Übergriffe begangen hatten und teilweise längst strafrechtlich verurteilt waren - weiterversetzten und in einigen Fällen sogar in der Seelsorge beließen. Das Risiko weiterer Opfer sei so zumindest in Kauf genommen worden; "in einigen Fällen hat sich dieses Risiko auch auf grausame Art und Weise verifiziert", heißt es in dem 459 Seiten starken Dokument.

Aus den Akten gehe außerdem hervor, dass den Verantwortlichen ab Mitte der 1990er-Jahre bewusst gewesen sein musste, dass sie sich möglicherweise selbst strafbar machen - zum Beispiel des Tatbestands der Strafvereitelung, der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch und der fahrlässigen Körperverletzung.

Verurteilte Täter wurden weiterhin in der Seelsorge eingesetzt

Die Untersuchung umfasst den Zeitraum von 1965 bis 2019. Aus den Aachener Bistumsakten identifizierten die Anwälte insgesamt 81 beschuldigte Kleriker, davon 79 Priester und zwei Diakone. Anhand von 14 Fallbeispielen wird das Handeln der Verantwortlichen exemplarisch rekonstruiert. Die Gutachter bemängeln dabei, dass die Verantwortlichen sich "primär am Täterschutz" ausgerichtet hätten.

So soll Mitte der 90er-Jahre ein wegen sexuellen Missbrauchs an einem Jugendlichen verurteilter Priester mit Wissen von Bischof Mussinghoff ins Ausland umgezogen sein und dort weiterhin als Seelsorger gearbeitet haben. Dies soll erst geendet haben, nachdem der Erzbischof des betreffenden Bistums im Ausland intervenierte. Der Priester sei anschließend in einem weiteren deutschen Bistum tätig gewesen, ohne dass die dortigen Verantwortlichen von dessen Vorgeschichte informiert wurden.

Beförderung für verurteilte Straftäter

In einem weiteren Beispiel schildern die Gutachter aus den Akten den Fall eines Kaplans, der bereits Anfang der 50er-Jahre wegen Missbrauchs von 14 Jungen verurteilt wurde. Der Kaplan selbst soll zuvor seinen damaligen Bischof, es handelt sich um Johannes Pohlschneider, nach einem Übergriff darum gebeten haben, nicht wieder in der Jugendseelsorge eingesetzt zu werden. Doch dieser Bitte wurde nicht entsprochen, es kam zu den Übergriffen und zur Verurteilung.

Nach Verbüßung der Haftstrafe habe der Bischof den Kaplan dann als Krankenhausseelsorger ins Nachbarbistum geschickt. Auch dort sei er auffällig geworden und wurde demnach schlussendlich wieder zurückgeschickt. Zwischenzeitlich soll ihm noch der Titel "Rektor" verliehen worden sein - weil er schon so lange "nur Kaplan" sei.

Wieder in Aachen sei der Mann erneut in der Seelsorge eingesetzt worden - der Pfarrer, dem er zugeteilt war, soll von der Vorgeschichte nicht informiert worden sein. Nach einer weiteren Verurteilung wegen des Missbrauchs von acht Jungen Anfang der 70er-Jahre habe sich der Rektor in ein Frauenkloster zurückgezogen. Dort sei ihm - inzwischen von Bischof Mussinghoff - Mitte der 90er-Jahre sogar noch der Titel Pfarrer verliehen worden.

Betroffene wurden als Bedrohung angesehen

Bis zum Jahr 2010 seien den Akten nahezu keinerlei Bemühungen des Bistums zu entnehmen, auf die Opfer aktiv seelsorgerisch zuzugehen, schreiben die Gutachter. Demgegenüber sei das Verhalten der Bistumsleitung häufig von einer "kaum noch nachvollziehbaren Zuwendung zu den Tätern" geprägt.

"Opfer sind in der Vorstellungswelt der kirchlichen Verantwortungsträger bis 2003 kaum jemals wahrgenommen worden", sagte der WSW-Rechtsanwalt und Mitautor Martin Pusch. Wenn doch, dann "nicht aufgrund des ihnen zugefügten Leids, sondern weil man sie als Bedrohung für das Bistum und die Institution Kirche ansah. Die daraus resultierenden Bemühungen um Diskretion ließen keinen Platz für Aufklärung und Opferfürsorge."

"Ich fühlte mich überfordert - vor allem mit Opfergesprächen"

Die genannten Verantwortlichen wurden für das Gutachten ebenfalls befragt. Heinrich Mussinghoff, der zwölf Jahre lang stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz war, weist die Vorwürfe über seine Anwälte zurück. Diese nennen das Gutachten eine "Konfrontationsschrift". Die Beurteilung des damaligen Umgangs mit dem Thema Missbrauch aus heutiger Sicht sei nicht zu rechtfertigen. Sowohl die gesellschaftspolitische Beurteilung als auch das Kirchenrecht habe sich im Laufe der Zeit geändert.

Die Gutachter sehen das anders: Bereits in Strafrechtsurteilen aus den 50er-Jahren werde davon gesprochen, welch "unermesslichen Schaden" sexuelle Gewalt an der "geistigen, seelischen und moralischen Entwicklung" der Kinder anrichte.

Mussinghoff verweist darauf, dass Betroffene die Möglichkeit hatten, sich über Missbrauchsbeauftragte zu melden. Manfred von Holtum wird zitiert mit den Worten, er würde heute anders handeln: "Er sei der festen Überzeugung, dass die Opfer insbesondere auch mit der Leitungsebene des Bistums ins Gespräch kommen müssten." Bereits am Montag hatten sich beide in den Aachener Nachrichten zu Wort gemeldet. Man habe damals "wenig Erfahrung" gehabt mit Missbrauchsfällen, sagte von Holtum der Zeitung. Den richtigen Umgang "haben wir erstmal lernen müssen". Mussinghoff sagte: "Ich fühlte mich überfordert - vor allem mit Opfergesprächen".

Der amtierende Bischof sieht sich jetzt in der "Rolle des Zuhörers"

"Ich hoffe, dass nach Lektüre des Gutachtens eine kritische Selbstreflektion einsetzt", sagte Rechtsanwalt Ulrich Wastl bei der Pressekonferenz. Es gehe nicht darum, diese beiden Personen an den Pranger zu stellen. "Es geht darum, die Grundlagen für eine Aufklärung und Verarbeitung des Geschehenen zu schaffen, und dazu gehört auch, die Selbstreflektion zur persönlichen Verantwortlichkeit." Wastl betonte, dass der frühere Generalvikar von Holtum sich im Gespräch nicht darauf zurückgezogen habe, dass er hierarchisch dem Bischof untergeordnet war. "Das rechne ich ihm hoch an."

Es ist das erste unabhängige und ohne Einschränkungen erstellte Gutachten, das besonders die Rolle der Verantwortungsträger bei der Vertuschung von Missbrauchstaten in den Blick nimmt. Der amtierende Aachener Bischof Helmut Dieser hatte die Münchner Kanzlei damit beauftragt; er und sein Generalvikar Andreas Frick kannten das Papier nach eigenen Angaben nicht und haben zeitgleich mit der Öffentlichkeit davon erfahren.

Rechtsanwalt Wastl hob die Unterstützung des Bistums positiv hervor. "So schnell hatten wir noch nie Akten bekommen", sagte er bei der Pressekonferenz. Dieser ließ nach der Pressekonferenz mitteilen, seine Aufgabe sei es nun erst einmal, das Gutachten zu lesen, in der "Rolle des Zuhörers" zu bleiben und sich den Herausforderungen zu stellen. Kurz nach der Pressekonferenz schaltete das Bistum eine Telefon-Hotline für Betroffene und Zeugen sexualisierter Gewalt.

Ein ähnliches Gutachten für das Erzbistum Köln darf nicht veröffentlicht werden

Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl hatte auch im Auftrag des Erzbistums Köln ein solches Gutachten angefertigt, Kardinal Rainer Maria Woelki hatte die Veröffentlichung im Februar im Interview mit der Süddeutschen Zeitung angekündigt. Auch hier sollte Woelki erst auf einer Pressekonferenz im März vom Inhalt erfahren. Die Pressekonferenz wurde dann aber kurzfristig abgesagt, auch auf juristische Intervention von im Gutachten genannten Personen, darunter dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße.

Vor knapp zwei Wochen sagte Woelki die Veröffentlichung dann komplett ab und präsentierte ein Gutachten über das Gutachten, verfasst von zwei Strafrechtsprofessoren, die Westpfahl Spilker Wastl methodische Mängel vorwerfen. Nun soll der Kölner Strafrechtsexperte Björn Gercke eine neue Untersuchung erstellen. Angesprochen auf eine Stellungnahme zu den Vorgängen in Köln sagte Rechtsanwalt Ulrich Wastl am Donnerstag, er sei seitens des Erzbistums nicht von der Schweigepflicht entbunden worden. Und: "Hier ist Aachen und nicht Köln."

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