Prantls Blick:Warum der Verfassungsschutz aufgelöst werden sollte

Verfassungsschutz Überwachung Innenministerium

Die Zentrale des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Die Inlandsgeheimdienste sind verantwortlich für eine endlose Kette von Skandalen. Dafür werden sie mit immer neuen Kompetenzen belohnt, dürfen jetzt auch Smartphones und Rechner hacken. Sie abzuschaffen wäre besser.

Die politische Wochenvorschau von Heribert Prantl

Es ist passiert. Der Bundestag hat soeben das getan, was ich in diesem Newsletter schon vor drei Wochen kritisiert habe: Er hat neue Wanzen genehmigt. Nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die deutschen Geheimdienste dürfen künftig Smartphones und Rechner hacken, um dort die Telekommunikation abzugreifen; davor schützt keine Verschlüsselung. Die Geheimdienste dürfen nämlich zugreifen, bevor Messenger wie Whatsapp, Signal oder Threema die Kommunikation verschlüsseln können. Quellen-TKÜ heißt das, Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Zu diesem Zweck darf Spionage-Software auf die privaten Computer gespielt werden. Von Staatstrojanern und von elektronischen Wanzen ist umgangssprachlich die Rede. Wie gesagt: Solchen Zugriff haben künftig nicht nur, rechtsstaatlich gut kontrolliert, die Staatsanwaltschaften, sondern alle deutschen Geheimdienste - es sind in Bund und Ländern insgesamt 19.

Illegale Datensammlung

Um den Geheimdiensten solche Dinge zu erlauben, muss man schon sehr viel Vertrauen in ihre Zuverlässigkeit und Integrität haben. Gleichzeitig mit der vom Bundestag per Gesetz gebilligten Aufrüstung der Geheimdienste erreichte die Öffentlichkeit die Nachricht von einer illegalen Datensammlung des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz; das ist der Geheimdienst des Bundeslandes Sachsen. Er hat offenbar über viele Jahre hin Informationen und personenbezogene Daten über nahezu alle Abgeordneten des Landtages gesammelt und gespeichert, auch Daten über Regierungsmitglieder - über Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) zum Beispiel, den stellvertretenden Ministerpräsidenten. Dieser seltsame Verfassungsschutz darf also künftig Smartphones und Computer hacken - und kann so noch viel mehr Daten von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern sammeln.

Es ist veranlasst, sich die Geheimdienste, die so reichlich mit immer neuen Kompetenzen ausgestattet werden, näher anzuschauen. Dieser Newsletter beschäftigt sich deshalb mit ihrem Wirken, ihren Erfolgen, ihren Misserfolgen. Ein paar Erklärungen vorweg: Es gibt den Auslandsgeheimdienst, er heißt Bundesnachrichtendient (BND). Und es gibt den Inlandsgeheimdienst, er heißt Verfassungsschutz. Den Inlandsgeheimdienst gibt es gleich 17 Mal: Der Bund hat einen Bundesverfassungsschutz und jedes Bundesland hat einen Landesverfassungsschutz. Es soll an dieser Stelle um die Inlandsgeheimdienste, also die 17 Verfassungsschutzämter gehen.

Fünf seltsame Kapitel

Betrachten wir kurz die Erfolgsgeschichte des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland, in fünf Kapiteln - so, wie sie hätte sein können, aber leider nicht war:

Erstens: Als vor bald 60 Jahren die Redaktion des Nachrichtenmagazins Der Spiegel auf Anweisung des damaligen Verteidigungsministers und CSU-Chefs Franz Josef Strauß durchsucht, besetzt und sein Verleger Rudolf Augstein verhaftet werden sollte, hat dies der Verfassungsschutz verhindert; die Pressefreiheit ist nämlich ein Teil der Verfassung, die er zu schützen hat.

Zweitens: Als, das ist bald 50 Jahre her, die DDR einen Spion namens Günter Guillaume als persönlichen Referenten bei Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) einzuschleusen versuchte, hat das der Verfassungsschutz vereitelt.

Drittens: Als vor 40 Jahren die Flick-Affäre aufgedeckt wurde, war dies ein Verdienst eines Verfassungsschutzes, der sich darüber im Klaren war: Zum Schutz der Verfassung gehört es, dass der Staat nicht von reichen Leuten gekauft werden kann. Spitzenpolitiker von CDU, CSU, FDP und SPD hatten von Flick Geld erhalten, und der Verfassungsschutz hatte sich erfolgreich auf die Spur gesetzt.

Viertens: In Rostock-Lichtenhagen konnte der Verfassungsschutz vor 30 Jahren ein Pogrom der Neonazis gegen Ausländer verhindern. 115 Vietnamesen wurden auf diese Weise gerettet.

Fünftens: Vor 20 Jahren entlarvte der Verfassungsschutz eine rechtsextremistische Terrorzelle namens NSU, die zur Ermordung von Menschen mit Migrationshintergrund gebildet worden war. Der Verfassungsschutz verhinderte so eine ganze Mordserie, er verhinderte Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle; und er nahm das Umfeld der braunen Bande ins Visier, Hunderte braune Aktivisten, darunter Funktionäre rechtsextremer Parteien.

Unter den Augen des Geheimdienstes

Doch all diese Erfolge des Verfassungsschutzes gab es leider nicht. Genau das Gegenteil ist geschehen. Unter den Augen des Verfassungsschutzes, um das schändlichste und furchtbarste Kapitel der Geschichte zu nennen, konnte der NSU untertauchen und dann mordend durch Deutschland ziehen. Die NSU-Morde hätten verhindert werden können, wenn der Verfassungsschutz das nicht verhindert hätte. Der Verfassungsschutz hat es ermöglicht, dass die Neonazis im Untergrund bleiben konnten. Er hat sie vor Ermittlungen der Polizei gewarnt. Er hat verdunkelt, verschleiert, Akten vernichtet. Das alles ist nachzulesen zum Beispiel im Bericht des Untersuchungsausschusses des Landtages von Thüringen aus dem Jahr 2014, recherchiert in 68 Sitzungen und dokumentiert auf 1800 Seiten.

Mehr Kompetenzen als Belohnung für grausame Fehler

Die Verfehlungen, Versäumnisse und Vertuschungen, die Pflichtverletzungen und Pflichtvergessenheiten addierten sich zum GAU des Verfassungsschutzes in Deutschland. GAU? Es ging mehr als nur um einen Unfall. Es ging um ein Morden, das durch das Neben- und Gegeneinander zumal von Geheimdienstbehörden des Bundes und der Länder erleichtert wurde.

Gäbe es ein Strafrecht für Behörden - dieser Verfassungsschutz hätte für sein brutales Versagen die Höchststrafe verdient: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: 1. Der Verfassungsschutz wird aufgelöst. 2. Es wird seine komplette Neuorganisation binnen Jahresfrist angeordnet." Aber so etwas anzuordnen lag nicht in der Kompetenz des Staatsschutzsenates beim Oberlandesgericht München, der vor drei Jahren sein Urteil im NSU-Prozess gefällt hat. Es wäre dies die Pflicht der Legislative und der Exekutive in Bund und Ländern gewesen.

Das Geheimdienst- und Staatsschutzwesen braucht eine Fundamentalreform, nicht einen ständigen Zuwachs an Kompetenzen. Wie zur Belohnung für die grausamen Fehler wurden und werden dem Verfassungsschutz in Anti-Terror-Gesetzen immer neue Abhörrechte und geheime Befugnisse eingeräumt, abseits der Kontrolle durch die Justiz.

Von Heinemann bis Gössner

Ein Wort zur Gründungsgeschichte: Der Verfassungsschutz war ein Kind seiner Zeit, ein besonders aggressives Kind freilich. Er war so eine Art vorgeschobener Beobachter im Kalten Krieg. Zur Gründungsgeschichte gehört dieses: Um die Bevölkerung nur fünf Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation wieder zur Aufrüstung zu bewegen, brauchte die Bundesrepublik ein Feindbild: die Kommunisten. Und in ihrer ja nicht unberechtigten Angst vor dem Kommunismus der Sowjetunion kriminalisierte die junge Republik alles, was sich kommunistisch gebärdete und irgendwie danach aussah. Als 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, begann die große wilde Zeit des Verfassungsschutzes: KPD-Mitglieder, die im Konzentrationslager gesessen hatten, wurden von Verfassungsschützern, die Nazis gewesen waren, zur Strecke gebracht.

In seinen frühen Jahren bespitzelte er den Rechtsanwalt Gustav Heinemann, den späteren Bundespräsidenten. Dessen Telefonate wurden abgehört, er galt als Kommunistenfreund. Klara Marie Faßbinder, die katholische Pazifistin, wurde unter der Mithilfe des Verfassungsschutzes aus der Bonner Hochschule vertrieben und auf ihren Geisteszustand untersucht, weil sie Adenauers Aufrüstungspolitik bekämpfte.

So war das in den Anfangsjahren. Und nicht alles hat sich in den späteren Jahren verändert. Der Bremer Menschenrechtler, Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner wurde fast 40 Jahre lang vom Inlandsgeheimdienst zu Unrecht ausgespäht. Die jahrzehntelange Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war "in handgreiflicher Weise unangemessen". Das schrieb das Bundesverwaltungsgericht in der im März 2021 vorgelegten Begründung seines Urteils vom Dezember 2020. Was muss eigentlich noch passieren, bis etwas passiert?

Der Verfassungsschutz als Straftäter

Von 1972 an war der Verfassungsschutz damit beschäftigt, den Radikalenerlass der Bundesregierung zu exekutieren und die dafür notwendigen Feststellungen zu treffen. 15 Jahre lang war und blieb es so: Ob Postbote, Schullehrerin, Gefängnisdirektor oder Lokomotivführer - gab es vom Verfassungsschutz Zweifel an der Treue zum Staat, dann wurde man abgelehnt und nicht verbeamtet. Der Verfassungsschutz war auch dabei, als es den Staat gegen die Demonstranten von Brokdorf und Wackersdorf zu schützen galt, gegen die Gegner der Volkszählung, gegen die Sitzblockierer vor den Toren der Giftgas- und Raketenlager. Sie alle standen ja im Verdacht, bewusst oder unbewusst das Geschäft "der anderen Seite" zu besorgen. Im Jahr 1978 sprengte der niedersächsische Geheimdienst im Zuge der RAF-Bekämpfung ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle und schob die fingierte Straftat anderen in die Schuhe, um so dem Wähler effektive Terrorismusbekämpfung zu demonstrieren. Zum Opfer wurde sogar die Polizei, die an die terroristische Aktion glaubte; zum Narren gehalten wurde auch das niedersächsische Parlament, dem Lügenmärchen aufgetischt wurden.

In Berlin hat der dortige Verfassungsschutz versucht, auch die Justiz zum Narren zu halten. Bis heute ist ungeklärt, ob der Terrorist und V-Mann Ulrich Schmücker, Informant des Berliner Verfassungsschutzes, im Jahr 1974 mit Wissen, mit Duldung oder unter Mitwirkung des Verfassungsschutzes ermordet wurde. Als 1991 der Prozess gegen sechs mutmaßliche Terroristen nach 16 Verhandlungsjahren ergebnislos endete, stand jedenfalls fest: Der Verfassungsschutz hatte die Aufklärung verhindert. Die Richter wussten sich nicht mehr anders zu helfen, als den Prozess - es war der längste in der Geschichte der Bundesrepublik - einzustellen.

Wer schützt vor den Schützern?

Die Frage, wer die Verfassung vor ihren Schützern schützt, ist zwar bissig, aber wichtig und richtig. Die Geheimdienstkontrolleure des Bundestags und der Landtage sind gutwillig, aber überfordert. Deshalb: Wenn die Inlandsgeheimdienste immer mehr polizeiliche Aufgaben übernehmen, dann sollten sie in die Polizei eingegliedert und wie die Polizei kontrolliert werden.

Ich plädiere also dafür, den Verfassungsschutz in die Polizei einzugliedern. Die Polizei hat Staatsschutzabteilungen; dorthin gehört der Verfassungsschutz. Die Staatsanwaltschaften haben auch Staatsschutzabteilungen; die haben dann den polizeilichen Verfassungsschutz zu kontrollieren. Es gilt, den Rechtswillen des Staats zu demonstrieren: Es ist Zeit dafür, wenn es um den Verfassungsschutz geht.

Jeden Sonntag beschäftigt sich Heribert Prantl, Kolumnist und Autor der SZ, mit einem Thema, das in der kommenden Woche - und manchmal auch darüber hinaus - relevant ist. Hier können Sie "Prantls Blick" auch als wöchentlichen Newsletter bestellen - exklusiv mit seinen persönlichen Leseempfehlungen.

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