Bundestag:Warum die Linke doch eine Fraktion bilden kann

DIE LINKE im Bundestag

Wird auch weiterhin im Bundestag eine Fraktion bilden: die Linke.

(Foto: Jens Krick/dpa)

Erst sah es so als, als würde die Linke an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Tut sie auch. Aber in den Bundestag einziehen kann sie trotzdem - und zwar sogar als Fraktion.

Von Julia Hippert

Aus der Traum von einer rot-rot-grünen Koalition. Für diese Variante der Regierungsbildung hat die Linke einfach zu wenig Stimmen geholt. Laut vorläufigem amtlichen Endergebnis konnte die Partei nur 4,9 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen auf sich vereinen. Somit ist sie an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.

Eigentlich. Und doch wird die Linke gemäß ihrem Zweitstimmenanteil in den Bundestag einziehen können. Grund dafür ist die sogenannte Grundmandatsklausel. "Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien werden auch Parteien berücksichtigt, die nicht die 5-Prozent-Hürde (Sperrklausel) überwunden haben, aber in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben", heißt es auf der Seite des Bundeswahlleiters. Die Linke hat bei dieser Bundestagswahl genau diese drei Direktmandate gewonnen (2017 waren es noch fünf).

Bei einer Pressekonferenz am Montagmorgen in Berlin dankte der Fraktionsvorsitzende der Partei deshalb auch den Gewinnern der drei Direktmandate: Gesine Lötzsch, Gregor Gysi und Sören Pellmann. Sie sind, so Bartsch "unsere Versicherung, dass wir in den Deutschen Bundestag auch in Fraktionsstärke wieder einziehen werden."

39 Sitze wird die Linke im Bundestag bekommen

Nun wird die Linke also doch Teils des 20. Deutschen Bundestags werden. Und zwar - anders als zuvor berichtet - mit dem Status einer Fraktion. Diesen erlangt eine Partei, wenn die Zahl ihrer Abgeordneten mindestens fünf Prozent der tatsächlichen Zahl der Mitglieder des Bundestages beträgt. Der neue Bundestag wird sich aus 735 Abgeordneten zusammensetzen. Fünf Prozent aller Sitze sind also 36,75. Die Linke kommt gemäß ihres Zweitstimmenanteils und unter Berücksichtigung der gewonnenen Direktmandate auf 39 Sitze.

Die Diskrepanz zwischen Zweitstimmenanteil und Anteil der Sitze im Bundestag - also die Tatsache, dass die Linke zwar weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen hat, im Parlament aber mehr als fünf Prozent der Abgeordneten stellt - ergibt sich daraus, dass auch andere Parteien Zweitstimmenanteile abgegriffen haben, aber nicht in den Bundestag eingezogen sind. Insgesamt waren 47 Parteien zur Bundestagswahl angetreten. Nur insgesamt acht von ihnen ziehen in den Bundestag ein, auf die übrigen 39 Parteien sind insgesamt 8,6 Prozent der Wählerstimmen entfallen. Außerdem zieht in den Bundestag - wegen einer Ausnahmeregelung für Parteien nationaler Minderheiten - ein Abgeordneter des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) ein.

Hätten die Abgeordneten der Linken nicht mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages gestellt, hätten sie sich zu einer Gruppe zusammenschließen müssen. Der Bildung einer solchen Gruppe müssen die übrigen Abgeordneten des Bundestages laut Geschäftsordnung zustimmen. Gruppen haben allerdings nicht die gleichen Rechte und weniger Finanzmittel zur Verfügung als die Fraktionen. Der Bundestag räumt einem als Gruppe anerkanntem Zusammenschluss von Abgeordneten zu Beginn jeder Legislaturperiode individuelle Rechte ein.

Besondere Bedeutung kam der Gruppen-Regel nach der Wiedervereinigung zu, als 144 Abgeordnete aus den neuen Bundesländern in das gesamtdeutsche Parlament einzogen. Die ehemaligen Volkskammer-Abgeordneten der CDU, SPD, Liberalen und der Grünen fanden in den entsprechenden Bundestagsfraktionen Aufnahme, entweder als Mitglieder oder Gäste. Für die 24 PDS-Abgeordneten - die Vorgängerpartei der Linken - gab es keine Fraktion, die sie hätte aufnehmen können. Sie bildeten also eine Gruppe.

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