Verdacht auf Steuerhinterziehung:Razzia bei 44 Millionären

FILE PHOTO: Cum-Ex trial against two British bankers in a regional court in Bonn

Bis der Verdacht geklärt ist, kann es noch dauern. Beim Cum-Ex-Skandal vergingen Jahre zwischen der ersten Razzia und dem ersten Urteil. Im Bild das Landgericht Bonn, wo der Skandal unter anderem aufgearbeitet wird.

(Foto: Wolfgang Rattay/Reuters)

Die Klienten einer Finanzagentur sollen jahrelang mehr als eine halbe Milliarde Euro Steuern hinterzogen haben. Die Masche funktioniert erst seit Kurzem nicht mehr. Hat die Regierung geschlafen?

Von Klaus Ott und Jörg Schmitt

Es sind einige wenige eng beschriebene Seiten, die Aufschluss geben über einen mutmaßlichen Steuerhinterziehungsfall, der sehr an den Cum-Ex-Skandal erinnert. Eine bundesweit tätige Finanzagentur hat 44 vermögenden Klienten ein Steuervermeidungsmodell verkauft, das den Fiskus ärmer und Millionäre reicher gemacht hat. In einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München für eine vor wenigen Wochen erfolgte Razzia werden dieses Modell und seine Folgen im Detail beschrieben.

Es geht um eine komplizierte Struktur mit mehreren Firmen, die auf mehreren Stufen agierten, was den Fiskus offenbar verwirren sollte. Dieses Modell soll von 2013 an entwickelt und praktiziert worden sein, also bereits seit acht Jahren laufen. Doch Bundesregierung und Bundestag haben das fragwürdige Treiben erst 2021 mit einer Gesetzesänderung unterbunden. Ermittelt wird gegen insgesamt rund 100 Beschuldigte. Strafverteidiger weisen den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro zurück.

Insider sprechen bereits von "Cum-Ex zwei"

Unter Kennern des Falles ist bereits von "Cum-Ex zwei" die Rede. Bei Cum-Ex-Aktiendeals hatten Banken und Börsenhändler sich vom trickreich getäuschten Staat eine nur einmal gezahlte Steuer mehrmals erstatten lassen. Bei dem neuen Modell soll es ähnlich gelaufen sein. Speziell für eine Steueroptimierung erzeugte Verluste aus dem Handel mit Zertifikaten sollen beim Fiskus doppelt geltend gemacht worden sein.

Den Behörden sind laut Durchsuchungsbeschluss bislang 44 Fälle bekannt, in denen Kunden der Finanzagentur mit diesem Modell insgesamt mehr als eine Milliarde Verlust beim Fiskus geltend gemacht hätten. Nach Angaben von Verfahrensbeteiligten sollen sich die Klienten der Agentur so vor eigentlich fälligen Steuerzahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 500 Millionen Euro gedrückt haben. Auf illegale Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft München I glaubt. Jeder der 44 Kunden der Finanzagentur hätte folglich dem Fiskus durchschnittlich mehr als 22 Millionen Euro Verlust gemeldet und sich dadurch mehr als elf Millionen Euro an Steuern gespart.

Das soll ganz einfach dadurch geschehen sein, dass diese Klienten aus dem Portfolio der Finanzagentur eine defizitäre Firma übernommen und deren Verluste beim Fiskus geltend gemacht hätten. Zuvor seien von der Finanzagentur beim Handel mit Zertifikaten jeweils gleich hohe Gewinne wie Verluste erzeugt worden. Die Gewinne seien nur einmal versteuert worden, die Verluste beim Fiskus aber doppelt geltend gemacht worden. Die Basis dafür sei das Umwandlungssteuergesetz gewesen. Das lässt sich dem Durchsuchungsbeschluss entnehmen.

Das Umwandlungssteuergesetz wurde Mitte 2021 geändert; acht Jahre nachdem die Finanzagentur mit der Entwicklung dieses Steuervermeidungsmodells begonnen haben soll. Erst seit dieser Gesetzesänderung dürfen Inhaber von Unternehmen, die andere Firmen kaufen, "negative Einkünfte" dieser Firmen unter bestimmten Umständen nicht mehr beim Fiskus geltend machen.

Der Gesetzgeber habe dieses Modell erlaubt, sagt ein Verteidiger

Hätte die Regierung das jetzt von der Staatsanwaltschaft beanstandete Modell verhindern wollen, "dann hätte sie das Umwandlungssteuergesetz früher ändern müssen", sagt der Münchner Steueranwalt Richard Beyer. Er verteidigt einen der Beschuldigten. Beyer erklärt, der Gesetzgeber habe dieses Steuergestaltungsmodell erlaubt. Das sei im Umwandlungssteuergesetz ausdrücklich so geregelt gewesen. "Das war kein Hintertürchen. Der Gesetzgeber hat ein Scheunentor aufgemacht für dieses Modell." Die Mitte 2021 vorgenommene Änderung könne nicht rückwirkend auf bereits erledigte Steuerfälle angewendet werden, das wäre verfassungswidrig. Beyer: "Mit den Mitteln des Strafrechts soll jetzt erreicht werden, was politisch versäumt wurde."

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft München I stellt sich das anders dar. In dem von der Staatsanwaltschaft erwirkten Durchsuchungsbeschluss heißt es, den Finanzbehörden sei das Steuervermeidungsmodell zu keinem Zeitpunkt offenbart worden. Dass hier ein Missbrauch vorliege, sei von Anfang an bewusst verschleiert worden. Vielmehr sei versucht worden, den Eindruck zu erwecken, dass es hier um ganz gewöhnliche Geschäfte gehe. Der Fiskus sei getäuscht worden. Beyer und andere Verteidiger von Beschuldigten weisen diese Vorwürfe zurück.

Der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Gerhard Schick, der heute die Organisation Finanzwende leitet, sieht ein grundsätzliches politisches Problem. Der neue Steuerverdachtsfall sei ein weiteres Beispiel für das "Hase-und-Igel-Spiel zwischen Steuertricksern und Staat". Der Staat sei offenbar nicht so aufgestellt, dass er solche Steuervermeidungsmodelle frühzeitig mitbekomme und unterbinde. Es gebe ständig neue Modelle. "Der Staat könnte das ja schon früher merken statt erst nach acht Jahren", sagt Schick. Die Organisation Finanzwende setzt sich für stärkere Kontrollen der Finanzindustrie ein.

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