Grafing/Aßling:Prüfender Blick auf das Hochwasserpotenzial

Die Überschwemmungs­gebiete an der Attel werden neu festgelegt - mit unterschiedlichen Folgen für die Gemeinden

Von Barbara Mooser, Grafing/Aßling

Welche Verwüstungen kleine Bäche anrichten können, wenn sie nach anhaltendem Regen über die Ufer treten, ist in diesem Sommer mehr als deutlich geworden. Auch im Landkreis haben die zuständigen Behörden die Hochwassergefahr im Auge und bewerten die Lage immer wieder neu - so wie es jetzt an der Attel und ihren Quellbächen mit Ausnahme der Urtel geschehen ist. Hier hat das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim neue Überschwemmungsgebiete ermittelt und die Gefahrenzonen angepasst. Die Attel wurde aufgrund hohen Risikopotenzials laut der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie neu als Risikogewässer eingestuft.

Auch in der Vergangenheit waren entlang der kleinen Flüsse Überschwemmungsgebiete definiert worden, die einen schadlosen Hochwasserabfluss sicherstellen, Retentionsflächen freihalten und Schäden durch Hochwasser in bebauten Gebieten minimieren sollen. In einem gewissen Turnus müssen sie überprüft und neu berechnet werden, wie Marion Natemeyer vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim erläutert. Dies war im Landkreis Ebersberg nun fällig. Bereits 2018 wurden Vermessungen, 2019 hydraulische Berechnungen vorgenommen. Grundlage für die Ermittlung eines Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährige Hochwasser, also ein Hochwasserereignis, das im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird.

Die Betrachtung der Pegel hat nun vor allem im Bereich Aßling zu einer überraschenden Erkenntnis geführt: Die Daten früherer Jahre - insbesondere der 50er Jahre - haben sich als zu hoch herausgestellt, weshalb hier sogar weniger Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden als früher. Für die Gemeinde heißt das, sie kann Bauleitplanung in Arealen betreiben, wo es früher nicht erlaubt gewesen wäre. Generell sind die Vorgaben dafür recht strikt, was in Überschwemmungsgebieten erlaubt ist und was nicht. Im Außenbereich dürfen dort keine Baugebiete ausgewiesen werden, wie Natemeyer erklärt, Ausnahmen sind streng definiert, unter anderem müssen Gemeinden nachweisen, dass sie keine anderen Möglichkeiten zur Entwicklung haben. Im Innenbereich ist es etwas weniger streng, doch auch hier müssen bei der Bauleitplanung etliche Vorgaben beachtet werden, etwa die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sowie den bestehenden Hochwasserschutz. Neubauten müssen an ein mögliches Hochwasser angepasst sein. Auch auf landwirtschaftlichen Flächen in Überschwemmungsgebieten gibt es einiges zu beachten; die Errichtung von Mauern und Wällen ist hier ebenso verboten wie eine Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche. Senken dürfen nicht aufgefüllt werden. Untersagt ist auch die Umwandlung von Grünland in Ackerland und die Pflanzung von Baumreihen und Hecken, die den Wasserabfluss beeinträchtigen könnten.

Während in Aßling die Neuberechnung die Flächen für den Hochwasserschutz reduziert hat, haben sich in Grafing die Flächen etwas verschoben, am Wieshamer Bach sind sie größer geworden, an der unteren Attel eher etwas kleiner. In Emmering sind die Flächen größer als vorher, in Frauenneuharting sind sie laut Natemeyer nur unwesentlich verändert.

Die neuen Überschwemmungsgebiete sind im Verfahren nun "vorläufig gesichert", das stellt einen Übergangsstatus vor der endgültigen Festlegung dar. Bevor dies passiert, ist laut Natemeyer noch ein Anhörungsverfahren vorgeschrieben, bei dem auch Anwohner ihre Einwände darlegen können.

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