Bayreuth:Nach Gewährung von Kirchenasyl verurteilt

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Ein Pastor der evangelisch-methodistischen Gemeinde Pegnitz muss unter anderem eine Geldauflage zahlen. Er hatte im Januar einen Mann aus dem Iran vor der Abschiebung bewahrt. Er sei seinem Gewissen gefolgt, argumentierte der Kirchenmann im Verfahren am Amtsgericht Bayreuth.

Von Olaf Przybilla, Bayreuth

Wegen gewährten Kirchenasyls ist ein Pastor der evangelisch-methodistischen Kirche am Amtsgericht Bayreuth schuldig gesprochen worden. Laut eines Bayreuther Justizsprechers sprach die Amtsrichterin eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" in Höhe von 15 Tagessätzen zu je 100 Euro auf Bewährung aus - wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt". Die Verwarnung bedeutet, dass diese Strafe nicht verhängt würde, sollte der Pastor in den kommenden zwei Jahren straffrei bleiben. Überdies muss der Pastor eine Bewährungsauflage von 1500 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der in Oberfranken für die Gemeinden in Pegnitz und Bayreuth zuständige Pastor Stefan Schörk zeigte sich "enttäuscht" von dem Urteil. "Das kann ich nicht ganz verhehlen", sagte er nach dem Urteilsspruch. Es mache ihn "traurig, dass die Richterin keine andere Einschätzung gewonnen" habe. In dem gegen ihn geführten Verfahren habe er deutlich seine christlichen Überzeugungen dargelegt. Wie bei anderen zuvor ergangenen Kirchenasyl-Urteilen der bayerischen Justiz fürchtet auch der Pastor nun "eine Signalwirkung", die das künftige Kirchenasyl beeinflusse. Es brauche "dringend eine Vereinbarung zwischen Kirche und Staat", forderte Schörk. Laut Klaus Ulrich Ruof, Sprecher der evangelisch-methodistischen Kirche, sei davon auszugehen, dass die Kirche Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

Auch die Staatsanwaltschaft ist offenbar nicht einverstanden mit dem Urteil. Nach Angaben von Martin Dippold, Leitender Oberstaatsanwalt in Bayreuth, hat die Anklagebehörde bereits kurz nach dem Urteilsspruch entschieden, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Verfahren geht also in die nächsthöhere Instanz.

Grundsatzurteil zum Kirchenasyl gefordert

Sowohl Kirchen als auch die bayerische Amtsgerichtsbarkeit hatten bei ähnlichen Verfahren in der Vergangenheit bereits angedeutet, dass die Frage nach "Kirchenasyl" zu grundsätzlich sei, um diese auf jeweils unteren Ebenen der Gerichtsbarkeit klären zu lassen. Erwartet wird von allen Seiten ein Grundsatzurteil einer höheren Instanz, womöglich sogar ein höchstrichterliches Urteil. Derzeit sind vor Gerichten in Bayern drei anhängige Verfahren in ähnlicher Sache bekannt, unter anderem gegen eine katholische Ordensschwester.

Im vorliegenden Fall hatte Pastor Schörk im vergangenen Januar einem Mann aus dem Iran Kirchenasyl gewährt; er sah sich dafür mit einem Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro konfrontiert. Nach Angaben der evangelisch-methodistischen Kirche habe der gut integrierte und schon fast fließend Deutsch sprechende Mann aus dem Iran "mitten in der Corona-Zeit von Mutter und Schwester getrennt" und nach Griechenland abgeschoben werden sollen. Der 47 Jahre alte Pastor habe sich deshalb "zum Handeln aufgefordert gesehen", zumal er seine Gemeinde und auch die kirchlich Verantwortlichen bis zum Bischof und Superintendenten hinter sich wisse. Im Übrigen sei das im Januar gewährte Kirchenasyl im Gebäude der Kirchengemeinde im oberfränkischen Pegnitz "längst beendet". Stephan Reichel, ehemaliger Kirchenasyl-Koordinator der Landeskirche, jetziger Vorsitzender des Vereins "matteo - Kirche und Asyl" und Unterstützer von Schörk, hatte sich vor Prozessbeginn "eine verständnisvolle Richterin" erhofft.

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