Gerichtsprozess:In Todesangst vor der Pflicht geflohen

Prozess gegen zwei Polizistinnen nach einer Schießerei in Gevelsberg

Sie hätten Todesangst gehabt, sagten die beiden Polizistinnen vor dem Amtsgericht Schwelm aus.

(Foto: Bernd Thissen/dpa)

Das Amtsgericht Schwelm verurteilt zwei Polizistinnen, die bei einer Schießerei ihre Kollegen im Stich ließen und davonrannten. Beiden droht nun die Entlassung.

Von Christian Wernicke, Hagen

Es ist nur ein kurzer Prozess - aber einer, der das Amtsgericht Schwelm am Dienstag vor große Fragen gestellt hat. Gibt es für Polizeibeamte eine Pflicht zum Todesmut? Oder dürfen zwei Beamtinnen, die angesichts einer wilden Schießerei in Panik und Todesangst zwei Kollegen im Stich lassen und davonlaufen, auf menschliches Verständnis und auf Gnade hoffen? Richterin Anna Walther hat dies nach knapp vier Stunden Verhandlung im Justizzentrum Hagen eindeutig beantwortet: Sie verurteilte zwei Polizistinnen zu einem Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung.

Die beiden Polizistinnen, 32 und 37, nahmen das Urteil mit erstarrten Gesichtern auf. Dass die zwei Frauen voriges Jahr im Mai kurz vor Mitternacht auf einer Landstraße bei Gevelsberg im Bergischen Land nicht zwei Kollegen zu Hilfe kamen, die von einem Mann im Kokainrausch unter Feuer genommen worden waren, bewertet Richterin Walther als "versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen". Beide Beamtinnen wissen, was ihnen droht, sollte das Urteil rechtskräftig werden: die Entlassung aus dem Polizeidienst. Schon deshalb kündigte Rechtsanwalt Eckhard Wölke, der Verteidiger der 37-Jährigen, an, in Berufung zu gehen. Er will eine mildere Strafe erreichen und seiner Mandantin ihren Job retten.

Angeklagte zeigen sich reumütig

Gleich zu Beginn der Verhandlung am Dienstagmorgen hatten sich die beiden Angeklagten reumütig gezeigt. Und geschildert, wie sie mit ihrem Polizei-Bulli im Dunkeln eines Gewerbegebiets eher zufällig auf ihre zwei Kollegen D. und R. stießen, die nach einer Straßenkontrolle gerade dabei waren, einen per Haftbefehl gesuchten Drogendealer festzunehmen. Kollege D. bat die Polizistinnen per Handzeichen anzuhalten. "Zu viert ist immer besser als zu zweit", wird D. später als Zeuge aussagen.

Die Frauen stoppten ihren Bulli, stiegen aus - da fiel der erste Schuss. Eine Videokamera des Streifenwagens hat die Szene festgehalten: Vitalij K., ein inzwischen wegen versuchten Totschlags und Heroinhandels verurteilter Gewalttäter, springt in sein Auto, zieht eine Pistole und schießt den Polizisten D. nieder. Der Beamte kam ohne schwere Verletzungen davon, weil die Kugel unter seinem Herzen in der schusssicheren Weste stecken blieb. "Ich hatte keine Zweifel, dass es ein scharfer Schuss war," schildert die 37-jährige Angeklagte den Moment. Sie habe Todesangst verspürt, Deckung hinter ihrem Dienstwagen gesucht "und jeden Moment damit gerechnet, dass ein Täter um den Bulli kommt und schießt".

Binnen weniger Sekunden, so rekonstruierten später die Ermittler, fielen 21 Schüsse: Siebenmal drückte Vitalij K. ab, 14-mal die Polizisten D. und R.. "Da brach die Hölle über uns aus", sagt die 32-jährige Polizistin vor Gericht, "durch Echo und Hall konnte man nicht einordnen, woher die Schüsse kamen." Handy und Funkgerät lagen im Bulli, ein Hilferuf war unmöglich. Sie habe sich in einem Hinterhalt gewähnt. Kurz versagt der 32-Jährigen die Stimme, bevor sie erzählt, wie sie "jeden Augenblick" damit rechnete, unter Feuer genommen zu werden: "Ich hab nur gehofft: Bitte nicht in den Hinterkopf."

"Ich bitte dennoch um Einfühlungsvermögen"

Beide Frauen rannten davon in die Dunkelheit. Niemand im Gerichtssaal könne ihre Todesangst nachempfinden, glaubt die 37-jährige Angeklagte, "aber ich bitte dennoch um Einfühlungsvermögen". Nach einigen Minuten stoppten die Polizistinnen einen Kleinwagen, sie stiegen ein, befahlen der jungen Fahrerin wegzufahren. Erst Minuten später, als sie übers Handy der Autofahrerin mit ihrer Einsatzleitung sprechen und erfahren, dass der Täter geflohen sei, folgen die beiden Beamtinnen dem Befehl umzukehren. Sie konnte, so sagt die ältere Beamtin aus, "erst in der Entfernung meine Gedanken wieder ordnen und wieder als Polizistin handeln".

Die beiden Polizisten, die von ihren Kolleginnen im Stich gelassen wurden, mühen sich am Dienstag vor Gericht, die Angeklagten zu entlasten. Die Frauen hätten nichts ausrichten können: "Kein Vorwurf", sagt der damals angeschossene Beamte D., "es wäre genauso passiert." Und R., der zweite Polizist, sagt, es sei nur gut gewesen, dass die beiden Kolleginnen nicht auch noch geschossen hätten: "Die Gefahr war zu groß, dass sie einen von uns treffen könnten." Da hält Richterin Walther dem Zeugen das Protokoll der Funksprüche aus jener Nacht vor. Und sie zitiert, wie R. damals erst die Spitznamen der beiden Polizistinnen in den Äther rief - und dann schrie: "Wo seid ihr?"

Deshalb nun: ein Jahr auf Bewährung. "Ich kann Sie verstehen", wendet sich Richterin Walther bei ihrer Urteilsbegründung an die beiden Frauen, "Sie hatten Todesangst." Aber Polizisten hätten nun mal eine "besondere Position". Und Pflichten: "Als Polizeibeamter muss man reagieren."

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