Justiz:Ein Fall für die Ewigkeit

Justiz: Das postmortale Persönlichkeitsrecht sollte einst den Nachruhm berühmter Männer sichern. Nun geht es um Jérôme Boatengs "Bild"-Interview und seine Ex-Freundin.

Das postmortale Persönlichkeitsrecht sollte einst den Nachruhm berühmter Männer sichern. Nun geht es um Jérôme Boatengs "Bild"-Interview und seine Ex-Freundin.

(Foto: Illustration: Stefan Dimitrov/SZ)

Jérôme Boateng steht wegen eines Interviews in der "Bild"-Zeitung vor Gericht. Über das "postmortale Persönlichkeitsrecht" und wie die Causa Kasia Lenhardt die Rechtsprechung verändern könnte.

Von Wolfgang Janisch

Es ist eine traurige Geschichte, ganz egal, wem man glaubt, weil sie mit dem Tod einer jungen Frau zu Ende gegangen ist. Kasia Lenhardt, einst Finalistin bei Germany's Next Topmodel, dann Freundin des Fußballers Jérôme Boateng, nahm sich am 9. Februar 2021 das Leben, da war sie 25. Nur eine Woche zuvor hatte Boateng ihr in einem Interview mit Bild Alkoholismus und Erpressung vorgeworfen und damit einen Shitstorm der in den in solchen Fällen eher unsozialen Medien ausgelöst. Nun fordert ihre Mutter Adrianna Lenhardt vor dem Landgericht Berlin, Boateng solle seine Anschuldigungen zurückziehen, um wenigstens den guten Ruf der Tochter zu retten.

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