Parkstadt Solln:Laden geschlossen, Neubau blockiert

Parkstadt Solln: Der mittlerweile geschlossene Supermarkt soll abgerissen und durch einen achtgeschossigen Neubau ersetzt werden. Doch nach einer Klage von Nachbarn herrscht Stillstand.

Der mittlerweile geschlossene Supermarkt soll abgerissen und durch einen achtgeschossigen Neubau ersetzt werden. Doch nach einer Klage von Nachbarn herrscht Stillstand.

(Foto: Corinna Guthknecht)

Seit Jahren herrscht Streit um einen Supermarkt, der durch ein achtstöckiges Geschäftshaus ersetzt werden soll. Doch wegen eines juristischen Hickhacks könnte monatelang nichts vorangehen.

Von Jürgen Wolfram

Architektonisch ist der Supermarkt an der Springerstraße 3 keine Zierde, doch als Versorgungsquelle galt er vielen Bewohnern der Parkstadt Solln und darüber hinaus jahrzehntelang als unverzichtbar. Seit ein paar Wochen ist die Filiale geschlossen, denn an ihrer Stelle soll nach dem Abriss ein achtstöckiges Gebäude mit Hotel oder Boardinghouse, Supermarkt, Poststelle, Backshop-Café sowie Tiefgarage errichtet werden.

Die Pläne bringen aus unterschiedlichen Gründen halb Solln in Wallung. Manche Bewohner des Viertels wollen schnellstmöglich wieder ein Lebensmittelgeschäft haben, andere befürchten lang anhaltenden Baulärm, die nächsten stören sich an der beantragten Höhe oder an einer Hotelnutzung im Wohngebiet. Es soll zudem Beobachter geben, die sich eine Präzedenzwirkung für eigene Wunschprojekte erhoffen.

Wiederholt hat sich in der Vergangenheit auch der Bezirksausschuss (BA) Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln kritisch mit dem Vorhaben auseinandergesetzt. Der befürchtet primär eine unverträgliche Verkehrszunahme. Überdies glaubt der Bezirksausschuss, eine Hotelnutzung widerspreche dem Flächennutzungsplan "diametral".

Vor diesem Hintergrund hat sich zuletzt ein juristischer Hickhack um den Bauvorbescheid für das Projekt abgespielt. Nachbarn hatten vorsorglich Klage eingereicht, weshalb der Streitfall längere Zeit bei Gericht anhängig war. Inzwischen existiert ein Urteil, wonach Teile des Vorbescheids aufgehoben sind. Die Antragstellerin, eine Firma der Derag-Unternehmensgruppe, wiederum erwirkte eine Verlängerung der Geltungsdauer jener Passagen des Vorbescheids, die gerichtlich nicht beanstandet wurden. Weitere kritische Fragen in diesem Zusammenhang seien im bevorstehenden Bauantragsverfahren zu klären, hieß es. Das kann dauern. An der gegenwärtigen Situation in der Springerstraße dürfte sich in den nächsten Monaten also nichts ändern.

Ein positiver Bescheid zum Bauantrag ist zwingend notwendig, ehe mit einem etwaigen Bau begonnen werden kann. Der Bezirksausschuss beschloss nun einstimmig, wegen der Gerichtsentscheidung erst einmal keine "baurechtlich relevante Stellungnahme" mehr abzugeben. "Das alles ist sehr komplex und hochjuristisch", kommentierte Alexander Aichwalder (Grüne), Vorsitzender des BA-Unterausschusses Bau und Planung, die Entwicklung. In der Nachbarschaft des ehemaligen Verbrauchermarktes aber rumort es weiter. Für nicht wenige Bewohner der Parkstadt Solln steht der Wohncharakter der ganzen Siedlung auf dem Spiel.

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