Körperverletzung:Jérôme Boateng legt Revision ein

Körperverletzung: Der Fußballprofi und ehemalige Nationalspieler Jérôme Boateng im Gerichtssaal des Landgerichts München I.

Der Fußballprofi und ehemalige Nationalspieler Jérôme Boateng im Gerichtssaal des Landgerichts München I.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Der Profifußballer will seine Verurteilung nicht akzeptieren. Das Landgericht München I hatte ihn vor einer Woche der zweifachen Körperverletzung für schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro verurteilt.

Jérôme Boateng will auch seine zweite Verurteilung wegen Körperverletzung nicht hinnehmen. Einer seiner beiden Verteidiger, Peter Zuriel, legte am Dienstag Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht München I am Mittwoch auf Anfrage von SZ und Deutscher Presse-Agentur sagte. Demnach hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch ebenfalls Revision eingelegt. Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat.

Das Landgericht München I hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 am Mittwoch vergangener Woche auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft.

Ab mehr als 90 Tagessätze gelten Verurteilte als vorbestraft

Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro - insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft.

"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußballprofi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe, und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten.

Im Laufe des Verfahrens stellten sie auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert.

Zur SZ-Startseite
Fußball Missbrauch B2

SZ Plus22 aus 2022
:Mit voller Wucht

Schläge, Tritte, Psychoterror: Mehrere Frauen erheben Anschuldigungen gegen bekannte Fußballer. Doch diese werden von einem Netzwerk aus Vereinen, Anwälten und Beratern geschützt. Ein Blick hinter die Hochglanzfassade eines Milliardenspektakels.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: