Ökologie:Baumschutz im Zeichen des Klimawandels

In Pullacher Gärten gelten neue Regeln für Fällungen.

Ob eine Gemeinde lebenswert ist, hängt nicht zuletzt davon ab, wie grün und biologisch vielfältig das Ortsbild ist. In Pullach soll die überarbeitete Baumschutzverordnung dazu beitragen, einen "nachhaltigen und klimaangepassten Baumbestand zu begründen" und eben den typischen Gartenstadtcharakter erhalten. Die neue Verordnung ist im Juli 2022 beschlossen worden und nun in Kraft getreten.

"Die drastischen klimatischen Veränderungen der vergangenen Jahre und das damit verbundene Baumsterben haben uns deutlich gemacht, wie wichtig ein hochwertiger und funktionaler Baumbestand für das Bestehen der Menschheit als Ganzes, aber auch für unser persönliches Wohlbefinden in Pullach ist", heißt es von Seiten der Gemeinde. Es sei umso wichtiger, "jetzt unser besonderes Augenmerk auf den Bestand an Bäumen zu legen und mit diesem Erbe sorgsam umzugehen", so Wolfgang Baumgartner, der stellvertretende Leiter der Umweltabteilung im Rathaus.

Ziel der Novellierung der Verordnung sei es, "die Bürgerinnen und Bürger nicht zu bevormunden oder zu reglementieren, sondern ein klares Bekenntnis zum Baumschutz abzugeben". Konkret bedeutet dies etwa, dass besonders Jungbäume in ihrem Wachstum nicht mehr behindert werden dürfen oder verstärkt auf den Artenschutz Wert gelegt wird - also kranke und abgestorbene Bäume nicht zwingend gefällt werden dürfen, wenn sie etwa Tieren noch als Quartier dienen.

Der Begriff "einheimisch" entfällt in der Verordnung, stattdessen wird Wert auf "klimaangepassten" und "standortgerechten" Baumbestand gelegt. Dazu gibt es auch eine Empfehlungsliste. Die Umweltabteilung berät Bürger, die sich bei Fällungswünschen an die Gemeinde wenden müssen.

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