Urteil:Rückkehrerin muss für eigene Abschiebung zahlen

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Abschiebungen von Minderjährigen sind teuer. Die Behörden stellen deshalb Rechnungen aus, wenn abgeschobene Ausländer später zurückkehren. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält das für zulässig.

Von Roland Preuß

  • Die deutschen Behörden stellen abgeschobenen Ausländern die Abschiebekosten in Rechnung. Eine zulässige Vorgehensweise, urteilt das Oberwaltungsgericht Lüneburg.
  • Das kann demnach auch für Ausländer gelten, die zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung minderjährig waren.

Für Abgeschobene bleibt eine Rückkehr nach Deutschland teuer, selbst wenn sie bei der Abschiebung Jugendliche waren. Sie können auch nach vielen Jahren noch für die Kosten herangezogen werden. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden.

Der Senat wies damit die Klage einer Serbin zurück und ließ keine Revision zu. Das Urteil hat eine grundsätzliche Bedeutung, da in Deutschland mehrere ähnliche Fälle an Gerichten anhängig sind (AZ: 8 LC 163/13).

Die Klägerin war im Jahr 1995 als Neunjährige nach Deutschland gekommen, nach einem erfolglosen Asylverfahren schoben die Behörden die Familie dann 2002 per Flugzeug in ihre Heimat Serbien ab. Da war die Klägerin 16 Jahre alt - und damit laut Ausländerrecht voll handlungsfähig. Nach dieser Logik hätte sie also nach sieben Jahren in Deutschland alleine nach Serbien ausreisen und damit Kosten für den deutschen Staat vermeiden können, die durch die Abschiebung per Flugzeug entstanden.

Vor zwei Jahren kehrte die Serbin dann in die Bundesrepublik zurück und heiratete einen Deutschen. Wenig später forderte die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen von der Frau die Kosten für ihre damalige Abschiebung in Höhe von gut 600 Euro. Dagegen hatte die Serbin geklagt.

Mit seiner Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht eine Rechtseinschätzung des Verwaltungsgerichts in Oldenburg. Das hatte die Klage bereits zuvor abgewiesen.

Die Konstellation trifft zahlreiche abgelehnte Asylbewerber, die wegen Heirat, Ausbildung oder auch als Fachkraft nach Deutschland zurückkehren. Sie müssen mitunter Tausende Euro zahlen, denn Abschiebungen, gerade per Flugzeug, sind teuer.

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